Wiederverheiratete
Geschiedene (WIGE)
Referatauszug von
Ingeborg Obereder
In
Apostolischen Schreiben "Familiaris Consortio" (FC) wird im Pt. 84 zu den WIGE Stellung
genommen.
Der Papst
ermahnt die Hirten, die verschiedenen Situationen, in denen sich jemand
befindet, gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand völlig zu
Unrecht verlassen wurde oder ob jemand seine Ehe durch eigenen
schwere Schuld zerstört hat.
Im Weiteren
werden alle Gläubigen herzlich ermahnt, den WIGE in "fürsorgender
Liebe" beizustehen, für sie zu beten, sie ermutigen und sie im Glauben und
in der Hoffnung stärken.
Sie lesen hier:
2.
Nicht-Zulassung
zu den Sakramente
4.
Gewissen und
Barmherzigkeit gegen die Wahrheit
5.
Auch
Unmögliches ist möglich
6.
Ein Wort des
Heiligen Vaters
Die WIGE's ihrerseits werden ermahnt, am "Leben der
Kirche" teilzunehmen. Es geht ja um Getaufte, und als solche gehören sie
zur Kirche.
Sehr warme
Worte an die WIGE hat Bischof Stimpfle,
der ganz in Einklang mit dem kirchlichen Lehramt stand, in einen Brief an diese
gefunden. Eine kurze Stelle daraus möchte ich zitieren:
Mit welchem
Respekt behandelt sie der Bischof. Welche Würde gibt er ihnen! Was traut er
ihnen nicht alles zu!
Es ist
wichtig für die WIGE, diese Einladung zu hören und nicht nur gegen die
Nichtzulassung zu den Sakramenten zu protestieren. Dazu aber später einige
Worte.
Und was wird
der Papst wohl meinen, wenn er sagt, sie sollen am "Leben der Kirche"
teilnehmen? Doch nicht nur, dass sie beim Flohmarkt helfen oder die Kirche
schmücken sollen! Vielmehr sollen sie die Vereinigung mit Christus suchen.
Ausdrücklich ist die geistliche Kommunion erwähnt. Dies könnte der Papst nicht
empfehlen, wenn alle WIGE automatisch in der Todsünde lebten.
Die Kirche
bekräftigt ihre auf die Hl. Schrift gestützte Praxis, WIGE nicht zum
eucharistischen Mahl zuzulassen.
Dieser Problematik werden wir sicher mehr oder weniger oft begegnen. Es gibt
WIGE, die zur Kommunion gehen wollen und nicht verstehen, warum ihnen dies die
oberste Hierarchie versagt. Dies anzunehmen wird einerseits dadurch erschwert,
dass es Stellungnahmen verschiedener Bischöfe gibt, die sehr wohl "verantwortbare
Lösungen finden", bei denen es darauf hinausläuft, WIGE unter
bestimmten Bedingungen zum Kommunionempfang zuzulassen, andererseits weil große
Teile der Gesellschaft, vor allem aber auch die Medien die Haltung Roms als "unbarmherzig"
verurteilen.
Hierzu einige Überlegungen:
Wer etwas
tun oder unterlassen soll, was er nicht einsieht, wird in irgendeiner Art und
Weise rebellieren.
Daher ist Einsicht, warum die WIGE nicht zur Eucharistie zugelassen werden
können, der erste Schritt zu echten Frieden mit der Kirche.
Nur wer Einsicht in die Zusammenhänge gewinnt, wird ein wirklich mündiger
Christ.
Das erste
Argument, das der Papst
gegen die Zulassung zu den Sakramenten der WIGE einbringt, ist theologischer
Art und vielleicht für manche nicht so leicht verständlich.
Das zweite
Argument des Papstes ist auf jeden Fall gut zu begreifen.
Die Ehe ist
unauflöslich!
Lesen wir nach in Mk 10, 6-12.
Der hl.
Franz von Sales sagt,
die geistliche Kommunion ist jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer
zugänglich. Sie kann an die Stelle der sichtbaren Kommunion treten. Selbst aber
ist sie durch nichts zu ersetzen.
Der Hl. Thomas von Aquin sagt,
dass die göttliche Gnade nicht an die sichtbaren Sakramente gebunden ist. Sie
fließt allen zu, die Gott fürchten und ehren. Allen. Allen Menschen aller
Zeiten, aller Rassen und aller Religionen.
Auch vor der Menschwerdung Gottes kam Gnade zu den Juden wie auch zu den
anderen Völkern. Die Sakramente bringen die Gnade Gottes noch wirksamer zu den
Menschen – aber die "alten Gnadenströme" fließen weiter. Gott hat uns
an die Sakramente gebunden, aber doch nicht sich selbst.
Die
Eucharistie hat eine dreifache Dimension
Es ist auch wichtig, jene, die daran leiden, nicht kommunizieren zu können, auf
die dreifache Dimension der Eucharistie hinzuweisen.
Heute ist ein großer Fehler Gang und Gebe, nämlich die Eucharistie einseitig zu
sehen – nur als Mahl.
Aber die
Eucharistie ist Opfer, Mahl und bleibendes Sakrament.
Das Opfer
Christi wird für alle gegenwärtig, die die Messe mitfeiern.
Ebenso bleibt der Leib des Herrn gegenwärtig im Tabernakel. Ebenfalls für
alle!
Jeder hat jederzeit Zugang zur Anbetung. Gewiss ist, dass nicht nur die
sakramental Kommunizierenden Gnade erhalten werden.
"Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen" (Joh
6,37).
Im
Zusammenhang mit den WIGE wird häufig vom Gewissen der Betroffenen und der
mangelnden Barmherzigkeit der Kirche gesprochen.
Wenn das Gewissen
etwas anderes sagt?
Der
"Einzelfall"
Die unbarmherzige
Kirche
Gibt es
nicht doch eine Ausnahme für WIGE, doch zur Kommunion zu gehen?
Doch, eine Ausnahme gibt es: sexuelle Enthaltsamkeit. Wörtlich heißt es
in FC:
"Die Wiederversöhnung im Sakrament der
Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt
werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der
Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das
nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht...." Konkret
heißt das, dass "Sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das
heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten
sind."
"Das
ist unmöglich!" – mag die Reaktion vieler sein. Für viele Menschen, auch für
einem lieben Bekannten war es nicht möglich. Er hatte eine immensen Sehnsucht
nach Jesus, die er auch in seiner Beziehung zur Eucharistie zum Ausdruck
gebracht hat (tägliche Messe, Anbetung...). Aber er konnte nicht enthaltsam
leben, respektierte die Lehre der Kirche und verzichtete deshalb auf die
Kommunion.
Andere aber
haben gezeigt, dass es möglich ist.
Wir kennen persönlich ein solches Ehepaar, das sich zusammengefunden hat, als
sie noch sehr jung waren – in einem Alter, wo es ehe
als "unmöglich" erscheint, enthaltsam zu leben. Wir kennen dieses
Paar recht gut. Sie haben uns persönlich ihre Geschichte erzählt und wie sie
sich zu diesem Entschluss eisern und durchgerungen haben. Es ist ihnen durch
zwei Jahrzehnte hindurch auch gelungen.
Unvergesslich
sind uns Zeugnisse von WIGE, die wir vor einigen Jahren in Paray le Monial bei den
Sommertreffen der Gemeinschaft Emmanuel gehört haben. Mit der Kraft Gottes und
sicher auch mit Unterstützung dieser Gemeinschaft gelingt es ihnen, die notwendige
Forderung zur sexuellen Enthaltsamkeit zu erfüllen und somit Zugang zu den
Sakramenten zu haben.
"Nichts
ist unmöglich, wenn man Gott liebt!"
hat die
kleine Anne de Guigné gesagt.
Aber sie nennt die Bedingung: die Liebe zu Gott. Und dazu führt als erster
Schritt die Einsicht in die notwendige Forderung der Kirche und ihre Akzeptanz.
Papst bekundet
Nähe zu Geschiedenen
Berufen, unter Beachtung der kirchlichen Regeln am christlichen Leben
teilzunehmen
VATIKAN, 21. Januar 2003 (ZENIT.org).- Papst Johannes Paul II. hat den
Geschiedenen seine Nähe bekundet und sie daran erinnert, dass sie wie alle
Getauften zur Teilnahme am christlichen Leben berufen sind - unter Achtung der
kirchlichen Regeln.
Der Papst empfing die Teilnehmer eines von "Equipes
de Notre Dame" einberufenen Kongresses, einer internationalen Bewegung
ehelicher Spiritualität. Thema des Kongresses war: "Paare von Christus zum
neuen Bund berufen".
"Abermals möchte ich meine geistige Nähe zu allen getrennten, geschiedenen
und wiederverheirateten geschiedenen Menschen
bekunden, die als Getaufte bei Achtung der Regeln der Kirche zur Teilnahme am
christlichen Leben berufen sind", sagte der Bischof von Rom.
Dadurch bestätigt der Papst seine im Nachsynodalen Schreibens "Familiaris consortio" aus
dem Jahr 1981 festgehaltene Lehre (Nr. 84, "Familiaris consortio").
Das Schreiben greift die Ergebnisse der Weltbischofssynode über die Familie im
Oktober 1980 in Rom auf. Der Papst wendet sich an die Gläubigen: "Zusammen
mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen
herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit
sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an
ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind".
Genauer heißt es dann weiter: "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes
zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde
in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der
Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen
und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade
Gottes auf sich herabzurufen".
Gleichzeitig heißt es aber auch: "Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut
machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in
der Hoffnung stärken".
Das päpstliche Dokument bekräftigt jedoch die "auf die Heilige Schrift
gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl
zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre
Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe
zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig
macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur:
Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich
der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und
Verwirrung", heißt es klärend.
"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der
Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des
Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die
aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch
zur Unauflöslichkeit der Ehe steht", heißt es in dem Dokument weiter.
"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen
- zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung
nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu
leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten
sind".
In ‚Familiaris consortio'
gibt es auch ein eindeutiges Verbot an Geistliche: Die erforderliche
"Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren
Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es
jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch
pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche
liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen
sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich
der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen".
Zum Schluss bekundete der Papst bei der Audienz für "Equipes
de Notre Dame" auch seine Nähe den Ehepaaren, die in Krise sind und
wünschte ihnen, dass sie "auf ihrem Weg Zeugen der Liebe und
Barmherzigkeit Gottes finden mögen".