Wiederverheiratete Geschiedene (WIGE)

Referatauszug von Ingeborg Obereder

In Apostolischen Schreiben "Familiaris Consortio" (FC) wird im Pt. 84 zu den WIGE Stellung genommen.

Der Papst ermahnt die Hirten, die verschiedenen Situationen, in denen sich jemand befindet, gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand seine Ehe durch eigenen schwere Schuld zerstört hat.

Im Weiteren werden alle Gläubigen herzlich ermahnt, den WIGE in "fürsorgender Liebe" beizustehen, für sie zu beten, sie ermutigen und sie im Glauben und in der Hoffnung stärken.
Sie lesen hier:

1.     WIGE – Glieder der Kirche

2.     Nicht-Zulassung zu den Sakramente 

3.     Geistliche Kommunion

4.     Gewissen und Barmherzigkeit gegen die Wahrheit

5.     Auch Unmögliches ist möglich

6.     Ein Wort des Heiligen Vaters

1. WIGE – Glieder der Kirche  

Die WIGE's ihrerseits werden ermahnt, am "Leben der Kirche" teilzunehmen. Es geht ja um Getaufte, und als solche gehören sie zur Kirche.

Sehr warme Worte an die WIGE hat Bischof Stimpfle, der ganz in Einklang mit dem kirchlichen Lehramt stand, in einen Brief an diese gefunden. Eine kurze Stelle daraus möchte ich zitieren:

Mit welchem Respekt behandelt sie der Bischof. Welche Würde gibt er ihnen! Was traut er ihnen nicht alles zu!

Es ist wichtig für die WIGE, diese Einladung zu hören und nicht nur gegen die Nichtzulassung zu den Sakramenten zu protestieren. Dazu aber später einige Worte.

Und was wird der Papst wohl meinen, wenn er sagt, sie sollen am "Leben der Kirche" teilnehmen? Doch nicht nur, dass sie beim Flohmarkt helfen oder die Kirche schmücken sollen! Vielmehr sollen sie die Vereinigung mit Christus suchen. Ausdrücklich ist die geistliche Kommunion erwähnt. Dies könnte der Papst nicht empfehlen, wenn alle WIGE automatisch in der Todsünde lebten. 

2. Nicht-Zulassung zu den Sakramente

Die Kirche bekräftigt ihre auf die Hl. Schrift gestützte Praxis, WIGE nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.
  
Dieser Problematik werden wir sicher mehr oder weniger oft begegnen. Es gibt WIGE, die zur Kommunion gehen wollen und nicht verstehen, warum ihnen dies die oberste Hierarchie versagt. Dies anzunehmen wird einerseits dadurch erschwert, dass es Stellungnahmen verschiedener Bischöfe gibt, die sehr wohl "verantwortbare Lösungen finden", bei denen es darauf hinausläuft, WIGE unter bestimmten Bedingungen zum Kommunionempfang zuzulassen, andererseits weil große Teile der Gesellschaft, vor allem aber auch die Medien die Haltung Roms als "unbarmherzig" verurteilen.
  
Hierzu einige Überlegungen:

2.1. Bedeutung der Einsicht

Wer etwas tun oder unterlassen soll, was er nicht einsieht, wird in irgendeiner Art und Weise rebellieren.
Daher ist Einsicht, warum die WIGE nicht zur Eucharistie zugelassen werden können, der erste Schritt zu echten Frieden mit der Kirche.
Nur wer Einsicht in die Zusammenhänge gewinnt, wird ein wirklich mündiger Christ.

2.2. Ehe und Eucharistie

Das erste Argument, das der Papst
gegen die Zulassung zu den Sakramenten der WIGE einbringt, ist theologischer Art und vielleicht für manche nicht so leicht verständlich.

Das zweite Argument des Papstes ist auf jeden Fall gut zu begreifen.

Die Ehe ist unauflöslich!
Lesen wir nach in Mk 10, 6-12.

3. Geistliche Kommunion 

Der hl. Franz von Sales sagt,
die geistliche Kommunion ist jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer zugänglich. Sie kann an die Stelle der sichtbaren Kommunion treten. Selbst aber ist sie durch nichts zu ersetzen.
  
Der Hl. Thomas von Aquin sagt,
dass die göttliche Gnade nicht an die sichtbaren Sakramente gebunden ist. Sie fließt allen zu, die Gott fürchten und ehren. Allen. Allen Menschen aller Zeiten, aller Rassen und aller Religionen.
Auch vor der Menschwerdung Gottes kam Gnade zu den Juden wie auch zu den anderen Völkern. Die Sakramente bringen die Gnade Gottes noch wirksamer zu den Menschen – aber die "alten Gnadenströme" fließen weiter. Gott hat uns an die Sakramente gebunden, aber doch nicht sich selbst.  

Die Eucharistie hat eine dreifache Dimension
Es ist auch wichtig, jene, die daran leiden, nicht kommunizieren zu können, auf die dreifache Dimension der Eucharistie hinzuweisen.
Heute ist ein großer Fehler Gang und Gebe, nämlich die Eucharistie einseitig zu sehen – nur als Mahl.

Aber die Eucharistie ist Opfer, Mahl und bleibendes Sakrament.

Das Opfer Christi wird für alle gegenwärtig, die die Messe mitfeiern.
Ebenso bleibt der Leib des Herrn gegenwärtig im Tabernakel. Ebenfalls für alle!
Jeder hat jederzeit Zugang zur Anbetung. Gewiss ist, dass nicht nur die sakramental Kommunizierenden Gnade erhalten werden. "Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen" (Joh 6,37).  

4. Gewissen und Barmherzigkeit gegen die Wahrheit

Im Zusammenhang mit den WIGE wird häufig vom Gewissen der Betroffenen und der mangelnden Barmherzigkeit der Kirche gesprochen.

Wenn das Gewissen etwas anderes sagt?

Der "Einzelfall"

Die unbarmherzige Kirche

5. Auch Unmögliches ist möglich

Gibt es nicht doch eine Ausnahme für WIGE, doch zur Kommunion zu gehen?
Doch, eine Ausnahme gibt es: sexuelle Enthaltsamkeit. Wörtlich heißt es in FC:

"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht...." Konkret heißt das, dass "Sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind." 

"Das ist unmöglich!" – mag die Reaktion vieler sein. Für viele Menschen, auch für einem lieben Bekannten war es nicht möglich. Er hatte eine immensen Sehnsucht nach Jesus, die er auch in seiner Beziehung zur Eucharistie zum Ausdruck gebracht hat (tägliche Messe, Anbetung...). Aber er konnte nicht enthaltsam leben, respektierte die Lehre der Kirche und verzichtete deshalb auf die Kommunion.  

Andere aber haben gezeigt, dass es möglich ist.
Wir kennen persönlich ein solches Ehepaar, das sich zusammengefunden hat, als sie noch sehr jung waren – in einem Alter, wo es ehe als "unmöglich" erscheint, enthaltsam zu leben. Wir kennen dieses Paar recht gut. Sie haben uns persönlich ihre Geschichte erzählt und wie sie sich zu diesem Entschluss eisern und durchgerungen haben. Es ist ihnen durch zwei Jahrzehnte hindurch auch gelungen.  

Unvergesslich sind uns Zeugnisse von WIGE, die wir vor einigen Jahren in Paray le Monial bei den Sommertreffen der Gemeinschaft Emmanuel gehört haben. Mit der Kraft Gottes und sicher auch mit Unterstützung dieser Gemeinschaft gelingt es ihnen, die notwendige Forderung zur sexuellen Enthaltsamkeit zu erfüllen und somit Zugang zu den Sakramenten zu haben.

"Nichts ist unmöglich, wenn man Gott liebt!"

hat die kleine Anne de Guigné gesagt.
Aber sie nennt die Bedingung: die Liebe zu Gott. Und dazu führt als erster Schritt die Einsicht in die notwendige Forderung der Kirche und ihre Akzeptanz.

6. Ein Wort des Heiligen Vaters

Papst bekundet Nähe zu Geschiedenen
Berufen, unter Beachtung der kirchlichen Regeln am christlichen Leben teilzunehmen

VATIKAN, 21. Januar 2003 (ZENIT.org).- Papst Johannes Paul II. hat den Geschiedenen seine Nähe bekundet und sie daran erinnert, dass sie wie alle Getauften zur Teilnahme am christlichen Leben berufen sind - unter Achtung der kirchlichen Regeln.

Der Papst empfing die Teilnehmer eines von "Equipes de Notre Dame" einberufenen Kongresses, einer internationalen Bewegung ehelicher Spiritualität. Thema des Kongresses war: "Paare von Christus zum neuen Bund berufen".

"Abermals möchte ich meine geistige Nähe zu allen getrennten, geschiedenen und wiederverheirateten geschiedenen Menschen bekunden, die als Getaufte bei Achtung der Regeln der Kirche zur Teilnahme am christlichen Leben berufen sind", sagte der Bischof von Rom.
Dadurch bestätigt der Papst seine im Nachsynodalen Schreibens "Familiaris consortio" aus dem Jahr 1981 festgehaltene Lehre (Nr. 84, "Familiaris consortio").

Das Schreiben greift die Ergebnisse der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober 1980 in Rom auf. Der Papst wendet sich an die Gläubigen: "Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind".

Genauer heißt es dann weiter: "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen".

Gleichzeitig heißt es aber auch: "Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken".

Das päpstliche Dokument bekräftigt jedoch die "auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung", heißt es klärend.

"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht", heißt es in dem Dokument weiter.

"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind".

In ‚Familiaris consortio' gibt es auch ein eindeutiges Verbot an Geistliche: Die erforderliche "Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen".

Zum Schluss bekundete der Papst bei der Audienz für "Equipes de Notre Dame" auch seine Nähe den Ehepaaren, die in Krise sind und wünschte ihnen, dass sie "auf ihrem Weg Zeugen der Liebe und Barmherzigkeit Gottes finden mögen".