Von
DDDr. Peter Egger, Brixen
I.
Die
Unantastbarkeit des Lebens
II.
Mord und Tötung
III.
Der Selbstmord
IV.
Die Gesundheit
V.
Der Alkohol
VI.
Das Rauchen
VII.
Die Drogen
VIII.
Die Abtreibung
IX.
Die Euthanasie
X.
Die Medizin
Ein zentrales Gebot
ist auch das fünfte Gebot. Dieses Gebot verbietet die Tötung des Menschen
und schützt das Leben gegen verschiedenste Angriffe. Da das menschliche
Leben heute in vielfacher Weise gefährdet ist, umfasst dieses Gebot sehr viele
Bereiche.
Das fünfte Gebot
schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens
sprechen mehrere Gründe:
Das Leben ist ein Geschenk
Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben
geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine
Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch
keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott
ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft
zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4,
9-12).
Die Unantastbarkeit
des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie
sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber
dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der
Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des
Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit
des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem
Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die
Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung
für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich
kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine
grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.
DIE UNANTASTBARKEIT
DES LEBENS
1) Das Leben ist
ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes
Menschsein
Das fünfte Gebot
betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten
des Tötens zu unterscheiden:
Wenn ein Mensch bewusst
einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht
oder von einem "vorsätzlichen Mord". In diesem Fall trifft den
Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel
eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.
Wenn ein Mord in leidenschaftlicher
Erregung geschieht - etwa bei einem Streit im Gasthaus, bei einer
Provokation oder aus Eifersucht - so spricht man von einem Mord im Affekt.
Auch dieser Mord ist eine schwerwiegende Handlung, deren Schuldhaftigkeit
aber durch den Umstand der leidenschaftlichen Erregung gemildert wird.
Es gibt manchmal auch Morde, die aus Verzweiflung geschehen. So kann es
z. B. vorkommen, dass eine verzweifelte Frau ihren Mann umbringt, weil er sie
seit vielen Jahren brutal behandelt. Es kann auch passieren, dass eine Tochter
ihren Vater tötet, weil er sie seit langer Zeit sexuell missbraucht. Ein
solcher Mord bleibt zwar ein Verbrechen, wird aber aufgrund der Verzweiflung
des Täters milder beurteilt.
Wenn es durch einen
Verkehrsunfall, einen ärztlichen Eingriff oder einen sportlichen Wettkampf zur
Tötung eines Menschen kommt, so spricht man von einem Totschlag bzw.
einer unbeabsichtigten Tötung. Wenn der Totschlag nicht nur durch
widrige Umstände, sondern durch Fahrlässigkeit (z. B. abgenützte Reifen,
ärztlicher Kunstfehler, mangelnde Ausrüstung beim Klettern) verursacht wurde,
kann der Verantwortliche auch schuldig sein.
Wenn sich ein
Mensch in größter Bedrängnis befindet und aus Notwehr heraus einen
Angreifer tötet, so spricht man von einer Tötung bei Notwehr. Eine solche
Tötung ist erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um sich zu
verteidigen. Eine Tötung bei Notwehr kann also nur das allerletzte Mittel sein.
Im Kriegsfall hat
ein Soldat kaum die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden: Er muss sich
verteidigen, um nicht selbst getötet zu werden; er kann sich aber auch nicht
dem Kampf entziehen, da er sonst erschossen wird. Der Soldat darf sich aber nicht
an kriegsverbrecherischen Aktionen gegenüber wehrlosen Menschen
(Zivilbevölkerung, Gefangene) beteiligen.
Ein Volk darf nur im Verteidigungsfall zur Waffe greifen. Es muss aber
zuvor versuchen, alle Möglichkeiten einer friedlichen Beilegung eines
Konfliktes auszuschöpfen. Im Extremfall kann ein Volk zu einem Präventivschlag
(zuvorkommender bzw. vorbeugender Angriff) gezwungen sein, um seine Chancen bei
der Verteidigung des eigenen Landes zu erhöhen.
Wenn ein Volk
von einem Tyrannen bzw. Diktator in seiner Existenz schwerstens bedroht ist,
so ist als letzte Möglichkeit für die Befreiung dieses Volkes auch die
Beseitigung des Tyrannen moralisch erlaubt. Es muss dabei auch überlegt werden,
ob der Schaden durch eine Revolte gegen den Tyrannen größer ist als die
Fortsetzung der Diktatur.
In einem demokratischen
Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf
eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch
aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht
ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig
ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische
Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder
in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei
Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr
gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die
Schuldigkeit der Täter vorliegen.
MORD UND TÖTUNG
1) Mord aus Absicht
2) Mord im Affekt
3) Totschlag bzw. unbeabsichtigte Tötung
4) Tötung bei Notwehr
5) Tötung im Krieg
6) Tötung eines Tyrannen
7) Tötung durch Todesstrafe
Es gibt eindeutige Gründe,
die gegen die Erlaubtheit des Selbstmords sprechen.
Es gibt aber auch verschiedene Umstände, die bei der Beurteilung eines
Selbstmords berücksichtigt werden müssen.
a)
Gegen den Lebensauftrag Gottes
Ein Selbstmord
bedeutet zunächst, dass sich der Mensch dem Lebensauftrag Gottes entzieht
und seine irdische Sendung im Hinblick auf die Ewigkeit nicht erfüllt. Der
Mensch darf sich nicht dem Auftrag Gottes entziehen und hat die Aufgabe, sich
im Laufe seines Lebens auch in manchen Prüfungen zu bewähren. Der Mensch
verliert durch den Selbstmord die Möglichkeit, zu einer tieferen Reife
zu gelangen und geht so auch vieler Verdienste für die Ewigkeit verlustig.
b)
Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen
Jeder Selbstmord
zieht immer auch Mitmenschen in Mitleidenschaft. Ein Selbstmord bedeutet
einen schweren Verlust für die Angehörigen und Freunde. Er nimmt vielen
Menschen den geliebten Partner, den Vater, die Mutter, den Sohn, die Tochter,
den Freund, die Freundin. Er führt aber auch zu vielen Selbstanklagen
bei jenen Menschen, die dem Selbstmörder nahestanden. Ein Selbstmörder
hinterlässt seinen Angehörigen oft auch eine Menge von Problemen, die
sie nun unter großen Schwierigkeiten bewältigen müssen.
c)
Zunehmende Lebensunfähigkeit
Jeder Selbstmord
bedeutet immer auch eine Kapitulation gegenüber bestimmten Anforderungen des
Lebens. Wenn in einer Gesellschaft immer mehr Menschen bei größeren
Belastungen Selbstmord begehen, so wird diese Gesellschaft auf die Dauer in
einem zunehmenden Ausmaß lebensunfähig. Es entsteht dann aber auch ein
fataler "Sog", der vor allem labilere Typen in den Selbstmord
hineinzieht.
d)
Der Selbstmord ist keine Lösung
Der Selbstmord ist
schließlich auch keine Lösung der Probleme. Mit seinem Ausstieg aus dem
Leben hinterlässt der Selbstmörder oft viele ungelöste Probleme, die
dann seine Angehörigen unter größten Schwierigkeiten lösen müssen. Aber auch im
Hinblick auf die ewige Bestimmung stellt sich die Frage, ob der Mensch
nach einem Selbstmord die ewige Ruhe findet. Es ist eher anzunehmen, dass er
bei einem (nicht schwer schuldhaften) Selbstmord den Reife- und
Läuterungsprozess im Jenseits nachholen muss.
Bei jedem
Selbstmord gilt es dann auch, die verschiedenen subjektiven Umstände zu
berücksichtigen, die zu diesem verhängnisvollen Schritt führen.
a)
Selbstmord als bewusste Absage an das Leben
Wenn ein Selbstmord
ganz bewusst geschieht, obwohl keine schwerwiegenden Umstände gegeben
sind, so liegt eindeutig eine schwere Schuld vor. Sehr schwerwiegend ist
auch ein Selbstmord, mit dem ein Mensch einen anderen belasten will (z. B. wenn
sich ein junger Mann das Leben nimmt, um sich damit an einem Mädchen zu rächen,
das ihn verlassen hat.)
b)
Selbstmord infolge von Depressionen
Wenn ein Selbstmord
infolge von Depressionen zustande kommt, so ist dabei sicher mit einer eingeschränkten
Entscheidungsfreiheit und damit auch mit einer eingeschränkten Schuld zu
rechnen. Es stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, ob die
Depressionen durch eigenes Verschulden zustandegekommen
sind (z. B. durch einen unmoralischen Lebenswandel.)
c)
Selbstmord in ausweglosen Situationen
Vielfach kommen
Selbstmorde auch infolge von (scheinbar) ausweglosen Situationen vor:
Unheilbare Krankheiten, unerträgliche Schmerzen, ein wirtschaftlicher Bankrott,
das Scheitern einer persönlichen Beziehung, der Verlust von nahestehenden
Personen, die Last einer großen Schuld, schulischer Misserfolg, Erpressungen,
Kriegssituationen, totale Sinnlosigkeit - solche und andere Situationen können
Menschen zum Selbstmord führen. In solchen Fällen muss die psychische
Belastbarkeit und die Schwere der Situation berücksichtigt werden.
Dennoch darf der Mensch nicht einfach als das bloße Opfer einer Situation
hingestellt werden. Es gibt auch in schwierigsten Situationen die innere
Freiheit, das eigene Leben zu bejahen und bis zum letzten Augenblick
auszuhalten. Dazu ist allerdings notwendig, dass der Mensch in solchen
Augenblicken einen inneren Halt (Glauben!) hat und die Liebe seiner
Mitmenschen erfährt.
DER SELBSTMORD
1) Gründe gegen den
Selbstmord
a) Gegen den Lebensauftrag Gottes
b) Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen
c) Zunehmende Lebensunfähigkeit
d) Der Selbstmord ist keine Lösung
2) Subjektive Umstände bei einem Selbstmord
a) Selbstmord als bewusste Absage an das Leben
b) Selbstmord infolge von Depressionen
c) Selbstmord in ausweglosen Situationen
Das fünfte Gebot
verpflichtet auch zur Pflege des eigenen Körpers und zur Erhaltung
der Gesundheit.
Die Pflege des
Körpers setzt zunächst voraus, dass wir unseren Körper annehmen. Jeder
von uns möchte einen perfekten Körper haben. Aber fast jeder von uns muss
feststellen, dass er gewisse Mängel hat: Der eine ist zu groß, der
andere ist zu klein; der dritte ist zu dick, der vierte ist zu dünn usw. usf.
Manche Menschen haben auch körperliche Gebrechen zu ertragen: Es gibt
viele Menschen, die an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, Gehbehinderungen,
Lähmungen oder Entstellungen leiden. Trotz dieser verschiedenen Mängel und Gebrechlichkeiten können wir uns selbst annehmen, weil Gott
uns so annimmt, wie wir sind. Und wenn Gott uns genau so
liebt, wie wir sind, dann können auch wir uns so lieben, wie wir sind. (Das
heißt natürlich nicht, dass wir nicht etwas gegen unsere Gebrechen unternehmen
sollen!) Die körperlichen Mängel können uns sogar zum Segen werden: Wir werden
dadurch oft zu reiferen Menschen, die das Wesentliche des Menschen
besser begreifen. Wir sind durch unsere eigenen Mängel auch viel barmherziger
gegenüber den Mängeln anderer Menschen. Gewisse körperliche Mängel lassen uns
schließlich auch begreifen, dass der Körper und das Äußere nicht von
letzter Wichtigkeit sind.
Es gibt mehrere
Gründe, die für die Pflege des Körpers sprechen. Ein gepflegter Körper gehört
zunächst zur Würde des Menschen. Die Sauberkeit und Gepflegtheit unseres
Körpers soll auch die Schönheit und Gepflegtheit des inneren Menschen
wiedergeben. Weiters gibt uns ein gesunder Körper die
Kraft, das Leben leichter zu bewältigen: Wenn wir unseren Körper
trainieren und gesund erhalten, kann er bis ins hohe Alter agil bleiben. Ein
gesunder Körper kann aber auch eine Quelle der Freude sein: Wenn wir
beim Sport und beim Tanz erleben, zu welchen Leistungen und welchen
Ausdrucksformen der Mensch fähig ist, so erfüllt uns das mit Freude und
Genugtuung.
Die Körperpflege
umfasst mehrere Bereiche. Zunächst verlangt die Körperpflege eine vernünftige Ernährung.
Wir sollten nicht zuviel, aber auch nicht zuwenig essen. Wir sollten auch darauf achten, dass das
Essen nicht nur gut schmeckt, sondern auch gesund ist. Auch ein zeitweiliger
Verzicht auf gewisse Leckerbissen kann nicht schaden. Die Körperpflege verlangt
auch genügend Schlaf. Wir sollten versuchen, nicht zu spät ins Bett zu
gehen und rechtzeitig aufzustehen. Einmal in der Woche sollten wir etwas länger
schlafen, dafür können wir einmal in der Woche auch etwas weniger schlafen. Die
Pflege des Körpers verlangt auch eine entsprechende Pflege des Äußeren.
Wir dürfen uns dabei ruhig um ein ordentliches und gewinnendes Aussehen
bemühen. Aber wir sollten nicht der Eitelkeit verfallen und auch nicht
jeden modischen Schnickschnack mitmachen.
Von besonderer
Bedeutung für unsere Gesundheit ist auch der Sport. Der Sport führt zunächst zu
einer allgemeinen Kräftigung unseres Körpers. Er erhält unseren Körper
auch in späteren Jahren fit und gesund. Der Sport ist heute aber auch ein
wichtiger Ausgleich zur einseitigen Sitzkultur und führt zu körperlicher
und seelischer Entspannung. Der Sport ist dann auch - wie bereits gesagt - eine
Quelle der Freude: Er lässt uns in verschiedenen Bereichen erfahren, zu welchen
Leistungen und Ausdrucksformen der Körper fähig ist. Wir sollten aber beim
Sport auch nicht übertreiben: Wir dürfen nach sportlichen Höchstleistungen
streben, aber wir dürfen dabei nicht den Körper und die Gesundheit ruinieren.
Der Sport ist schließlich auch eine wertvolle Charakterschulung: Er
stärkt die Willenskraft, Ausdauer und Disziplin; er fördert die
Kameradschaftlichkeit und lehrt das richtige Siegen und Verlieren. Auf diese
Weise kommt es also durch das Training des Körpers auch zu einem
charakterlichen Training.
DIE GESUNDHEIT
1) Die Annahme des
eigenen Körpers
2) Die Pflege des Körpers
3) Die Bereiche der Körperpflege
4) Die Bedeutung des Sports
Das fünfte Gebot
verlangt auch einen maßvollen Umgang mit dem Alkohol. Gerade in unserer
Wohlstands-Gesellschaft kommt diesem Gebot eine große Bedeutung zu.
Die Zahl der
Alkoholiker ist ständig im Steigen. In verschiedenen Ländern ist der
Alkoholismus zur Volkskrankheit Nummer 1 geworden. Trotz großer Anstrengungen
von staatlicher wie von privater Seite scheint der Kampf gegen den Alkoholismus
fast aussichtslos zu sein. Welche Gründe führen nun zu diesem übermäßigen
Alkoholkonsum? Ein erster Grund ist zunächst die Konsumgesellschaft, in
der Alkohol in jeder Art und in jeder Menge zu haben ist. Es gibt heute kaum
ernsthafte Hindernisse, um an den Alkohol heranzukommen. Auch Jugendliche
werden gerne und ausgiebig bedient. Ein zweiter Grund ist die schlechte
Gesellschaft: Es wird heute überall und bei jeder Gelegenheit gesoffen, und
so geraten schwächere Charaktere und vor allem junge Leute sehr leicht in einen
unwiderstehlichen Sog, der sie zum Alkoholkonsum hinzieht. Ein weiterer Grund
ist auch die oftmals perverse "Feierkultur" unserer
Gesellschaft, zu der der Alkohol (und der Rausch!) fix dazugehört. Es gibt
heute kaum ein Fest und eine Party, bei der nicht (übermäßig) Alkohol getrunken
wird. Schließlich ist der Alkoholkonsum heute oft auch Ausdruck von unbewältigten
Problemen. ("Wer Sorgen hat, hat auch Likör!") Vor allem Frauen
greifen immer mehr zur Flasche, wenn sie mit ihren Sorgen nicht mehr fertig
werden. Der Alkoholkonsum ist also auch ein Ausdruck für die psychischen
Probleme unserer Gesellschaft.
Der übermäßige
Konsum von Alkohol führt zu verschiedensten negativen Auswirkungen. Diese
Auswirkungen zeigen sich im körperlichen, seelischen und sozialen Bereich. Wir
wollen versuchen, in knappen Zügen die wichtigsten Schäden aufzuzeigen.
a)
Die körperlichen Schäden
Der übermäßige
Alkoholkonsum bewirkt zunächst verschiedene körperliche Schäden. Er hat eine
negative Auswirkung auf das Gehirn: Bei einem Vollrausch werden
unzählige Gehirnzellen zerstört, die nicht mehr regeneriert werden können. Der maßlose Alkoholgenus zerstört aber auch die Leber
(Leberzirrhose) und trifft damit eines der wichtigsten Organe des Körpers. Der
Alkohol ist aber auch für das Herz und den Magen von großer
Schädlichkeit.
b)
Die seelischen Schäden
Der übermäßige
Alkoholkonsum wirkt sich auch im seelischen Bereich verheerend aus. Er führt zu
herabgesetzter Kritikfähigkeit, vergröbertem Gefühlsleben, Willensschwäche,
gesteigerter Instinktivität und Aggressivität sowie
zu sexueller Enthemmung. Er schwächt also die geistige und seelische
Kapazität des Menschen und enthemmt gleichzeitig seine Triebe.
c)
Die sozialen Schäden
Der unkontrollierte Genus von Alkohol
wirkt sich schließlich auch im sozialen Bereich sehr negativ aus. Es kommt zu gestörten
mitmenschlichen Beziehungen (Ehe, Familie), wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
Versagen im Beruf, Neigung zur Kriminalität und zum Verlust des
gesellschaftlichen Ansehens. Auf diese Weise stellt der Alkoholismus auch
eine massive Gefährdung für alle zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen
Beziehungen dar.
d)
Auswirkungen im Verkehr
Der Alkohol wirkt
sich auch am Steuer verhängnisvoll aus. Ab 0,8 Promille (= ½ Liter Bier, 1/5
Liter Wein) kommt es schon zu spürbaren Verlangsamungen in der Reaktion. Subjektiv
fühlt sich der Autofahrer zwar "in Form", aber objektiv gesehen sind
seine Reaktionen bereits langsamer. (Wenn man sich vorstellt, dass ein Wagen
bei 120 km Geschwindigkeit 33 m in der Sekunde zurücklegt, kann man sich
denken, welche Folgen eine verlangsamte Reaktion haben kann!) Es ist aus diesem
Grund auch ratsam, dass bei einer längeren Feier bzw. bei einem Diskobesuch
immer eine Person dabei ist, die keinen Alkohol trinkt und die
dann die anderen sicher nach Hause bringen kann. Wenn alle von der Runde unter
Alkoholeinfluss stehen, ist es besser, ein Taxi für die Heimfahrt zu
bestellen. Viele Jugendliche, aber auch viele Erwachsene wären noch am Leben,
wenn sie sich an diese Regel gehalten hätten!
e)
Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten!
Besondere Vorsicht
ist auch nötig, wenn jemand bestimmte Medikamente einnehmen muss. So kann
die Verbindung von Alkohol mit Aspirin oder mit Psychopharmaka (Beruhigungstabletten)
zu starken chemischen Reaktionen führen, die sich sehr unangenehm
auswirken. Auch nach dem Absetzen des Medikaments sollte noch einige
Zeit bis zum Konsum von Alkohol gewartet werden.
Was lässt sich
gegen den Alkoholismus tun? Entscheidend ist, dass die Jugendlichen in
vernünftiger und konsequenter Weise den Alkohol meiden. Man braucht nicht einen
Rausch zu haben, um ein Mann zu sein (eher beweist man dadurch das Gegenteil!)
Man kann auch ohne Alkohol feiern. Auch der Erwachsene sollte nur sehr
maßvoll Alkohol genießen und Bier nicht mit Wasser verwechseln. Entscheidend
ist auch, dass die Familie intakt ist: Dann kommt es von vornherein kaum
zu Saufgelagen und auch die Problemtrinker sind dann viel seltener. Schließlich
braucht es auch die Unterstützung von anonymen Solidaritätsgruppen, die
für viele Alkoholabhängige eine echte Hilfe bedeuten. Ganz schwere Fälle müssen
aber vom Arzt und vom Psychiater behandelt werden.
DER ALKOHOL
1) Die Hauptgründe
für den übermäßigen Alkoholkonsum
2) Die negativen Auswirkungen
a) Körperliche Schäden
b) Seelische Schäden
c) Soziale Schäden
d) Auswirkungen im Verkehr
e) Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten
3) Maßnahmen gegen den Alkoholismus
Das fünfte Gebot
verlangt von uns auch einen äußerst behutsamen Umgang mit dem Nikotin.
Nach den vielen eindringlichen Informationen über die Schädlichkeit des
Rauchens sollte sich ein Christ ernstlich fragen, ob das Rauchen gegenüber der
eigenen Person, den Mitmenschen und Gott zu verantworten ist.
Es gibt mehrere
Gründe, die zum Rauchen führen. Die meisten Jugendlichen beginnen mit dem
Rauchen, weil sie zuhause erleben, wie ein Elternteil oder gar beide Eltern
rauchen. Wenn daheim die Zigarettenschachteln herumliegen, ist es fast
unvermeidlich, dass auch die Jungen zur Zigarette greifen. Ein weiterer Grund
ist bei vielen Jugendlichen auch die Neugierde: Sie wollen selbst einmal
ausprobieren, wie das Zeug schmeckt. Am Anfang wird ihnen dabei noch schlecht,
aber bald schon kommen sie nicht mehr von der Zigarette los. Bei vielen
Jugendlichen ist das Rauchen auch eine Angeberei: Sie wollen damit sich
selbst und anderen bestätigen, dass sie schon erwachsen sind. Ein häufiger Grund
für das Rauchen ist auch die schlechte Gesellschaft: Wer ständig in
einer Umgebung lebt, in der geraucht wird, kann nur schwer der Versuchung des
Rauchens widerstehen. Und wenn ihm dann die Freunde und Kollegen immer wieder
eine Zigarette anbieten, dann fällt er meistens irgendwann um. Besonders groß
ist diese Gefahr an den höheren Schulen, in den Diskos, auf der Uni, beim
Militär und im Büro. Bei den Erwachsenen kommt als weiterer Grund noch hinzu,
dass sie vor allem in Stresssituationen zur Zigarette greifen. Für viele
ist die Zigarette auch ein Aufputschmittel, das sie vor allem am Abend
in Schwung hält. Ein letzter Grund ist schließlich die raffinierte Werbung
für das Rauchen: Die Werbung gaukelt einem vor, dass man auch mit milden Sorten
zu den coolen, smarten und cleveren Typen gehört. Idiotisch ist auch, dass der
Staat eine Unmenge an den Tabakwaren verdient und dann diese Gelder zu einem
großen Teil wieder in das Gesundheitswesen für die Behandlung kranker Raucher
investieren muss.
Das Rauchen hat
eine Menge von negativen Folgen. Es führt zunächst zu Beschwerden an Lunge
und Herz. Bei einem starken Raucher wird die Lunge regelrecht
"geteert", sodass die Lungenbläschen verstopft werden und es zu
ernsthaften Atembeschwerden kommt. Das Rauchen fördert aber auch den Herzinfarkt:
Durch die Ablagerungen des Nikotins kommt es zur Verengung der Blutgefäße, die
das Herz zu einer immer größeren Pumpleistung zwingt, bis es schließlich zu
einem Herzinfarkt kommen kann. Das Rauchen führt auch zu einem größeren Krebsrisiko
für Lunge, Gaumen, Kehlkopf, Luftröhre und Lippen. Gerade diese Krebsarten sind
oft mit einem langsamen und qualvollen Sterben verbunden. Das Rauchen führt
auch zu einer verkürzten Lebenserwartung und macht Frauen und Kinder
früher zu Witwen und Waisen. Es erhöht auch die Gefahr einer Frühgeburt
und bedeutet schließlich einen erheblichen finanziellen Verlust. (Ein
stärkerer Raucher gibt pro Jahr etwa einen mittleren Monatslohn für sein Laster
aus!) Wenn wir uns das Ganze nüchtern überlegen, dann müssen wir zugeben, dass
das Rauchen eigentlich nur negativ ist.
Auch beim Rauchen
müssen wir uns ernsthaft fragen, was wir gegen diese Volksseuche tun können.
Eine erste Maßnahme besteht sicher darin, dass die Eltern daheim den
Kindern kein schlechtes Beispiel geben sollten. Dasselbe gilt auch für die Lehrer
und Ärzte, die leider oft zu den größten Rauchern gehören. Bei den
Jugendlichen ist es wichtig, dass sie nie probieren sollten zu rauchen
(auch nicht zum Spaß!) Wir sollten auch den Mut haben, Angebote konsequent
abzulehnen (unser Ansehen wird dadurch nur steigen!) Wir sollten auch
vorsichtig sein, dass wir in kritischen Phasen (höhere Schulen,
Universität, Militär) nicht mit dem Rauchen anfangen. Wer bis zu einem gewissen
Alter ohne Zigaretten ausgekommen ist, wird kaum noch zum Raucher. Eine gute
Maßnahme gegen das Nikotin ist auch der Sport: Wer regelmäßig Sport
betreibt, greift kaum zum Glimmstängel, weil er sich seine Leistungsfähigkeit
erhalten will. Schließlich sollte uns auch eine vernünftige Liebe zu uns
selbst und zu unseren Mitmenschen vor dem Rauchen bewahren: Wir können uns
selbst einen qualvollen Tod ersparen und unseren Kindern den Vater oder die
Mutter länger erhalten.
Neben den privaten Initiativen müsste auch der Staat mehr gegen dieses
Volkslaster unternehmen. Es gibt heute zwar gute Informationskampagnen,
es gibt auch weit reichende Rauchverbote in der Öffentlichkeit. Aber vor
allem bei der Jugend (ab der Mittelschule!) wird viel zu wenig getan, um
sie vom Rauchen abzuhalten. Die meisten sind dann ab 13-14 Jahren Sklaven für
ihr ganzes Leben!
DAS RAUCHEN
1) Die Hauptgründe
für das Rauchen
2) Negative Folgen des Rauchens
3) Maßnahmen gegen das Rauchen
Das fünfte Gebot verbietet
weiters den Missbrauch von Drogen. Jeder weiß,
dass der Missbrauch von Drogen letztlich ein Selbstmord auf Raten ist und damit
eindeutig gegen das Gebot Gottes verstößt.
Bei den Drogen
handelt es sich um Wirkstoffe, die die Funktionen eines Organismus verändern.
Es lassen sich drei grundsätzliche Arten von Drogen unterscheiden: Die Drogen
in Form von Rauschmitteln, Medikamenten und Giftstoffen.
Entscheidend ist bei allen Drogen, in welcher Form, in welcher Menge und zu
welchem Zweck sie verwendet werden. Bestimmte Drogen können als Medikamente
eingesetzt werden, Drogen können aber auch missbraucht und damit zu einem
tödlichen Mittel werden.
Auch beim
Drogenkonsum lassen sich verschiedene Gründe feststellen. Ein erster Grund sind
meistens gestörte Familienverhältnisse: Wenn es in der Familie nicht
stimmt, kommt es viel leichter zum Drogenkonsum als bei geordneten und stabilen
Familienverhältnissen. Wenn den Menschen die Liebe und die Geborgenheit fehlt
(z. B. wenn Eltern nie für ihre Kinder Zeit haben), suchen sie oft nach dem
Ersatz einer Scheinwelt, die ihnen von den Drogen vorgegaukelt wird.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass der Drogenkonsum hauptsächlich in
reichen, intellektuellen und künstlerischen Familien zu beobachten ist:
Offensichtlich ist in solchen Familien die Möglichkeit und die Bereitschaft zum
Drogenkonsum größer als in anderen Familien. Ein weiterer Grund für den
Missbrauch von Drogen ist die Neugierde: Es sind vor allem junge Leute,
die irgendwann eine leichte Droge ausprobieren und dann nicht mehr von dem
Stoff loskommen. Ein dritter Grund für den Drogenkonsum ist in der tiefen Frustration
(= Enttäuschung) und Sinnlosigkeit zu suchen, von denen heute viele
Menschen befallen sind. Viele Zeitgenossen sind heute von einer derartigen
Leere und Resignation erfüllt, dass sie in den Drogen den einzigen Ausweg
sehen, um ihrem inneren Elend zu entrinnen. Die Droge hat dann für viele
Menschen auch eine anregende Wirkung: Viele suchen die "bewußtseinserweiterenden" Wirkungen, die Verstärkung
der optischen und akustischen Eindrücke und die Intensivierung der Emotionen.
Bei vielen Künstlern und Musikern ist die Droge ein Anregungsmittel für das
künstlerische Schaffen. Ein entscheidender Grund für die Verbreitung der Drogen
ist auch die ständige Anpreisung von Drogen durch Dealer und
Drogenabhängige, die ihre Ware anbringen müssen, um damit ihren eigenen
Drogenkonsum zu finanzieren.
Zu den leichten
Drogen gehören zunächst die Weckmittel bzw. Stimulantien (medizinischer
Name: Amphetamine). Diese Mittel werden zur Leistungssteigerung und gegen die
Müdigkeit verwendet. Zu den leichten Drogen werden auch die Beruhigungsmittel
bzw. Tranquilizers (medizinischer Name: Barbiturate) gezählt. Diese werden
gegen Schlaflosigkeit, Nervosität und Schmerzen (Kopfweh, Zahnschmerzen)
eingenommen. Eine leichte Droge ist auch Haschisch bzw. Marihuana (Cannabis).
Diese Droge wird mit Hilfe von Joints (= Zigarillo), Pfeife, Räucherkerzen und
Räucherstäbchen konsumiert. Weiters gehört zu den
leichten Drogen die künstlich hergestellte Droge LSD. Diese wird als
Flüssigkeit, Tablette oder Kapsel verabreicht. Eine bekannte leichte Droge ist
schließlich die "Disco-Droge" Ecstasy, die eine aufputschende
Wirkung hat und die Jugendlichen keine Müdigkeit spüren lässt.
Zu den harten
Drogen zählen vor allem die bekannten Drogen Opium, Heroin und Kokain.
Diese Drogen werden aus natürlichen Pflanzen gewonnen und dann in spezifischer
Weise weiterverarbeitet. In neuerer Zeit ist auch eine künstliche harte Droge,
nämlich das Crack, dazugekommen. Die harten Drogen werden entweder
eingenommen oder gespritzt.
Die leichten
Drogen greifen das Nervensystem an und führen zu Vergiftungen.
Sie haben aber auch verschiedene psychische Auswirkungen: Halluzinationen
(= Sinnestäuschungen), Angstzustände ("Horrortrip") und Geisteskrankheiten.
Bei LSD kommt es zum "Echo-Rausch" (= in Wellen
wiederkehrender Rauschzustand). Die leichten Drogen können schließlich auch zur
Schädigung des Erbgutes führen.
Die harten Drogen führen in kürzester Zeit zu einer völligen Abhängigkeit,
zur Zerrüttung des Körpers, zu Wahnvorstellungen und schließlich
zum Tod durch die Lähmung der Atem-Organe (nach dem "goldenen
Schuss" = letzte tödliche Injektion).
Die Drogen sind aber auch für die Angehörigen eine riesige Belastung. In
vielen Familien beginnt durch die Droge ein wahres Martyrium. Und schließlich
sind die Drogen auch für die Gesellschaft eine menschliche,
gesundheitliche und finanzielle Katastrophe.
Wenn Jugendliche
beim Konsum von leichten Drogen erwischt werden, wird es zunächst
notwendig sein, durch ein klares Gespräch auf die Folgen (Gesundheit,
Mitmenschen, Gesetz) hinzuweisen. Wichtig ist auch, dass die Eltern in
das Gespräch einbezogen werden. Wenn die Jugendlichen in einer Schule
beim Drogenkonsum erwischt werden, muss die Schulleitung verständigt werden,
damit nicht auch andere Jugendliche hineingezogen werden. Geschieht der
Drogenkonsum in einer Diskothek, muss die Polizei alarmiert werden.
Wenn Jugendliche oder Erwachsene zu harten Drogen greifen, müssen
unbedingt kompetente Stellen (Beratungsstelle für Drogensüchtige)
konsultiert werden. Es braucht dann Fachleute (Arzt, Psychologe) und spezielle
Einrichtungen (Entwöhnungszentren).
Eines muss aber von vornherein klar sein: Das Drogenproblem kann nur dann
bewältigt werden, wenn wir bedingungslos für die Menschen und gegen die
Drogen kämpfen! Jede Freigabe der Droge ist absolut tödlich!
DIE DROGEN
1) Wesen und Arten
der Drogen
2) Die Hauptgründe für den Drogenkonsum
3) Bekannte leichte Drogen
4) Bekannte harte Drogen
5) Die Auswirkungen der Drogen
6) Maßnahmen gegen die Drogen
In ganz besonderer
Weise verbietet das fünfte Gebot die Abtreibung. Die Abtreibung hat heute
Ausmaße angenommen, die fast unvorstellbar sind: Es werden jedes Jahr weltweit
etwa 55 Millionen Abtreibungen vorgenommen! (Zum Vergleich: Der Zweite
Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen Menschenleben.) Das bedeutet,
dass täglich etwa 150.000 ungeborene Kinder getötet werden. (Das entspricht
etwa der Einwohnerzahl von Salzburg).
1)
DIE ARTEN DER ABTREIBUNG
Es gibt
verschiedene Arten der Abtreibung. Die bekannteste Methode ist die Absaug-Methode:
Dabei wird ein Rohr in die Gebärmutter eingeführt, durch das das Kind dann
abgesaugt wird. Eine zweite Art der Abtreibung ist die Curettage: Das
Kind wird mit Hilfe einer Curette (= Messer für
operative Eingriffe) zerstückelt und dann aus der Gebärmutter entfernt. Die
Abtreibung kann dann auch durch eine Salzvergiftung vorgenommen werden:
Dabei wird eine konzentrierte Salzlösung in die Fruchtblase gespritzt. Das Baby
schluckt dann die Salzlösung und wird so vergiftet. Die Abtreibung ist auch
durch die Einleitung einer Frühgeburt möglich: Durch die Verabreichung
von Prostaglandin wird das ungeborene Kind aus dem Mutterleib ausgestoßen und
stirbt. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Kind durch Kaiserschnitt
abzutreiben.
2)
DIE ANGEFÜHRTEN GRÜNDE FÜR DIE ABTREIBUNG (INDIKATIONEN)
Für die
Rechtfertigung der Abtreibung werden mehrere Gründe angeführt. Diese Gründe
werden mit dem Fachwort "Indikationen" (= Hinweise)
bezeichnet. Die bekanntesten Begründungen sind die soziale, die medizinische,
die ethische und die eugenische
Indikation.
a)
Die soziale Indikation
Die soziale
Indikation bezieht sich auf finanzielle Schwierigkeiten und/oder auf den
Mangel einer entsprechenden Wohnung.
b)
Die medizinische Indikation
Die medizinische
Indikation bezieht sich auf die gesundheitliche Gefährdung der Mutter durch
eine Schwangerschaft und durch Komplikationen bei der Geburt.
c)
Die ethische Indikation
Die ethische
Indikation führt moralische Gründe für die Berechtigung einer Abtreibung
an. Demnach darf ein Kind abgetrieben werden, wenn es bei einer Vergewaltigung
oder bei einem Ehebruch gezeugt wurde.
d)
Die eugenische Indikation
Die eugenische Indikation beruft sich auf eine ernste Gefährdung
für die körperliche und geistige Gesundheit des ungeborenen Kindes.
Bei der Abtreibung
wird auch von der "Indikationenlösung" und von der "Fristenlösung"
gesprochen. Die "Indikationenlösung" tritt für die Erlaubtheit der Abtreibung bei bestimmten Indikationen (Gründen)
ein. Die "Fristenlösung" befürwortet die Abtreibung auch ohne
Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist (meistens bis zu
drei Monaten nach der Zeugung; aber es gibt auch Staaten mit wesentlich
längeren Fristen). Viele Staaten haben sich für die Indikationenlösung, andere
für die Fristenlösung entschieden. Manche Staaten haben eine Mischform zwischen
der Indikationenlösung und der Fristenlösung eingeführt.
Die christliche
Lehre ist sowohl gegen die Indikationenlösung als auch gegen die Fristenlösung.
Aus christlicher Sicht ist die Abtreibung in keinem Fall erlaubt. Die
Abtreibung ist und bleibt die Tötung eines ungeborenen Menschen! Die
christliche Moraltheologie weiß um die Schwierigkeiten, die in einzelnen
Fällen auftreten können, bemüht sich aber, diese Fälle ohne Abtreibung
zu lösen.
a)
Die soziale Indikation
Im Falle einer
sozialen Indikation, bei der die mangelnden Finanzen oder die zu
kleine Wohnung als Gründe für die Abtreibung angeführt werden, ist es durch
entsprechende öffentliche Unterstützungen sicher möglich, eine
Abtreibung zu vermeiden. So können z. B. durch eine entsprechende
Kinderbeihilfe oder durch Mietzuschüsse für größere Wohnungen Abtreibungen
verhindert werden. Es kann aber auch durch private Initiativen geholfen
werden: Wenn z. B. vermögende alleinstehende Personen einer größeren Familie
helfen, kann auch ein weiteres Kind seinen Platz finden.
b)
Die medizinische Indikation
Im Falle einer
medizinischen Indikation, bei der gesundheitliche Risiken für die
werdende Mutter als Gründe für die Abtreibung angeführt werden, läßt sich feststellen, dass die moderne Gynäkologie
auch in schwerwiegenden Fällen helfen kann. Kritische Fälle sind nach wie vor
Schwangerschaften bei Frauen mit akuter Nierenschwäche: Aber auch in
solchen Fällen lässt sich durch die Einleitung einer Frühgeburt die
Belastung in Grenzen halten. Besonders schwerwiegend sind auch die Fälle, bei
denen während einer Schwangerschaft ein Tumor in der Gebärmutter
auftritt: Aber auch in solchen Fällen muss der Arzt bei einer Operation
versuchen, das Leben des Kindes zu retten. Er darf nicht bewusst und
direkt das Kind töten, um das Leben der Mutter zu erhalten. Wenn es dann bei
einer Operation der Mutter trotz des Bemühens des Arztes um die Erhaltung des
ungeborenen Lebens zum Tod des Kindes kommt, so handelt es sich dabei um eine indirekte
Tötung und nicht um eine beabsichtigte Abtreibung. In manchen Fällen bietet
auch die Einleitung einer Frühgeburt die Möglichkeit, die Mutter noch
rechtzeitig zu operieren. Es kommt aber auch vor, dass Frauen in solchen Fällen
lieber ihr eigenes Leben hingeben als das Leben ihres Kindes zu gefährden. Das
Beispiel solcher heroischer Frauen erinnert uns daran, wie groß wahre
Mutterliebe sein kann!
c)
Die ethische Indikation
Im Falle der
ethischen Indikation, die die Abtreibung bei einer Vergewaltigung oder
einem Ehebruch befürwortet, lässt sich das Problem durch eine Freigabe
des Kindes zur Adoption lösen. Es ist für eine Frau sicher schwierig,
ein Kind auszutragen, das bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist.
Aber diese Frau sollte auch daran denken, dass ein solches Kind keine Schuld
daran hat, dass es auf diese Weise ins Leben gerufen wurde. Es ist auch
schwierig für eine Frau, ihrem Ehemann einzugestehen, dass sie ein Kind von
einem anderen Mann erwartet. Aber diese Frau muss auch wissen, dass sie für
das Kind verantwortlich ist, das sie unter ihrem Herzen trägt. Oft kann in
einem solchen Fall auch die Vermittlung gemeinsamer Freunde oder einer Beratungsstelle
weiterhelfen. Entscheidend ist in solchen Fällen das Bewusstsein, dass das Kind
völlig unschuldig ist und nicht für das unverantwortliche Verhalten gewisser
Personen mit seinem Leben büßen soll.
d)
Die eugenische Indikation
Im Falle der eugenischen Indikation, bei der eine körperliche oder
geistige Behinderung des ungeborenen Kindes als Begründung für die
Abtreibung angeführt wird, gibt es auch mehrere Möglichkeiten zu helfen:
Verschiedene Behinderungen lassen sich heute durch spezielle Therapien
beheben oder zumindest mildern; für viele Behinderungen gibt es spezielle
Schulen und geschützte Werkstätten. Für Schwerstbehinderte stehen auch
eigene Heime zur Verfügung. Entscheidend ist aber immer die Bereitschaft
der betroffenen Familien, sich für das behinderte Kind einzusetzen.
Wichtig ist auch, dass in einer Gesellschaft das Bewusstsein vorhanden
ist, dass behinderte Menschen genauso eine menschliche Würde besitzen wie die
"normalen". Der Umgang mit behinderten Menschen ist immer ein Maßstab
für die menschliche und soziale Reife einer Gesellschaft. Wenn es an dieser
Reife fehlt, dann ist die Barbarei meistens nicht mehr fern.
Viele Zeitgenossen
rechtfertigen die Abtreibung auch mit der Überbevölkerung. Die Abtreibung
ist aber niemals ein Mittel zur Geburtenregelung! Die Geburtenregelung muss
durch verantwortungsbewusste Familienplanung zustande kommen, darf aber niemals
durch Abtreibung angestrebt werden. Sobald ein menschliches Wesen gezeugt
wird, hat es ein eigenes Lebensrecht, das von niemandem angetastet werden darf!
Weiters lässt sich feststellen, dass es in
unseren europäischen Ländern kaum eine Überbevölkerung gibt. Wir haben in
Europa eher einen Bevölkerungsschwund aufzuweisen. So lebt z. B. in
Deutschland ein Drittel der Bevölkerung als Single, 25 Prozent der Ehepaare
haben keine Kinder, 30 Prozent haben ein Kind, 35 Prozent haben zwei Kinder, 10
Prozent haben drei und mehr Kinder. Zum Erhalt eines Volkes braucht es aber
einen statistischen Durchschnitt von 2, 7 Kindern pro Paar! Bei den Pensionen
merken wir heute schon die Auswirkungen dieses Bevölkerungsschwundes...
Die Befürworter der
Abtreibung behaupten auch, dass Föten noch keine Menschen seien und
daher abgetrieben werden dürfen. Die moderne Wissenschaft lehrt uns aber
das Gegenteil: Sie lehrt, dass bereits ab der Zeugung alle körperlichen,
geistigen und seelischen Anlagen eines Menschen festgelegt sind. Das
ungeborene Wesen entwickelt sich nicht erst zum Menschen, sondern immer
schon als Mensch! Vom Augenblick der Befruchtung an handelt es sich um ein
Lebewesen, das genetisch von der Mutter verschieden ist und deshalb auch
nie ein Teil des Bauches seiner Mutter ist. Manche behaupten auch, dass das
Wesen im Mutterleib noch keine Intelligenz aufweise und daher
abgetrieben werden dürfe. Die Intelligenz ist aber auch bei der Geburt noch
nicht voll ausgebildet; die Intelligenz ist erst im fünfzehnten oder
sechzehnten Lebensjahr voll entwickelt. Die Intelligenz des Menschen ist als
Anlage immer schon vorhanden, erreicht ihre volle Entwicklung aber erst lange
nach der Geburt. Die Intelligenz kann daher nie ein Maßstab für die Erlaubtheit der Abtreibung sein.
Die Abtreibung hat
auch verschiedene negative Auswirkungen, die oft unterschätzt werden. Jede
dritte Frau leidet nach der Abtreibung an Spätfolgen, weitere 11 - 15
Prozent leiden an sofortigen Komplikationen, bei 8 Prozent wurde eine dauernde
Sterilität festgestellt. Es kommt zu einer Zunahme von Totgeburten,
Frühgeburten und Kindern mit körperlichen und geistigen Defekten. Es kann
aber auch zu schwerwiegenden psychischen Auswirkungen kommen: Die
plötzliche Umstellung des Hormonhaushalts führt nicht selten zu Psychosen
und Hysterie. Zum Abschluss sei noch darauf hingewiesen, dass es auch
heute noch Fälle gibt, in denen die Abtreibung zum Tod der Mutter führt.
Die Abtreibung hat
heute solche Ausmaße angenommen, dass man von einem "Weltkrieg gegen das
Leben" spricht. Was lässt sich gegen die Abtreibung unternehmen? Die erste
Forderung besteht darin, dass wir unbedingt mehr Ordnung in das
Sexualverhalten hineinbringen müssen. Solange die Sexualität ohne Bindung
und Verantwortungsbewusstsein praktiziert wird, dürfen wir uns nicht wundern,
wenn es ständig zu unerwünschten Schwangerschaften und Abtreibungen kommt.
Deshalb ist die erste und beste Maßnahme gegen die Abtreibung eine größere
Verantwortung und Selbstbeherrschung auf dem Gebiet der Sexualität. In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Verhütungsmittel keine
Maßnahme gegen die Abtreibung sind: Es wurde festgestellt, dass die
Verwendung von Verhütungsmitteln sogar zu einer Zunahme der Abtreibungen führt.
Der Grund dafür ist sehr einfach: Da die Frauen, die Verhütungsmittel verwenden,
absolut nicht mit einer Schwangerschaft rechnen, sind sie bei einer trotzdem
eintretenden Schwangerschaft völlig unvorbereitet und treiben nun erst recht
ab. Eine weitere Maßnahme gegen die Abtreibung wäre auch eine bessere
Vermittlung der Beratungsstellen: Es gäbe nämlich genügend
Hilfseinrichtungen, aber die Frauen finden nicht den Weg zu ihnen. Entscheidend
wäre auch eine Ethik der Ärzte, die sich ganz dem Schutz der Ungeborenen
verpflichtet weiß. Von größter Wichtigkeit wäre schließlich, dass sich Mütter
in Not zur Freigabe ihrer Kinder zur Adoption entschließen würden.
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE ABTREIBUNG
1) Die Arten der
Abtreibung
2) Die angeführten Gründe für die Abtreibung (Indikationen)
3) Indikationenlösung und Fristenlösung
4) Die Abtreibung ist in keinem Fall erlaubt
5) Überbevölkerung als Rechtfertigung der Abtreibung?
6) Sind Föten keine Menschen?
7) Die Auswirkungen der Abtreibung
8) Maßnahmen gegen die Abtreibung
Das Wort "Euthanasie"
bedeutet "guter Tod". Bei der Euthanasie geht es also um die
Sterbehilfe. Unter der Sterbehilfe lassen sich aber sehr verschiedene
Dinge verstehen, und deshalb ist es notwendig, die verschiedenen Arten der
Sterbehilfe genauer zu betrachten.
Bei der Euthanasie
lassen sich grundsätzlich vier verschiedene Arten feststellen: a) die
Euthanasie als Behandlung von Sterbenden mit schmerzstillenden Medikamenten; b)
die Euthanasie als bewusste Tötung von schwerleidenden Patienten (aktive
Euthanasie); c) die Euthanasie als Verzicht auf eine künstliche
Lebensverlängerung (passive Euthanasie) und d) die Euthanasie als Tötung von
Behinderten.
a)
Die Euthanasie als Behandlung mit schmerzstillenden Medikamenten
Bei der ersten Form
der Euthanasie geht es um die Behandlung von sterbenden Patienten mit
schmerzstillenden Medikamenten. Es handelt sich dabei hauptsächlich um
krebskranke Personen, die im Endstadium unter starken Schmerzen leiden. Diesen
Menschen werden starke schmerzstillende Mittel verabreicht. Eine solche
Sterbehilfe ist aus christlicher Sicht selbstverständlich gutzuheißen. Es
soll alles unternommen werden, um solchen Menschen ein möglichst schmerzfreies
Sterben zu ermöglichen. Es darf allerdings nicht versucht werden, den
Patienten durch eine hohe Dosis von schmerzstillenden Mitteln zu töten, da
es sich in diesem Fall um eine bewusste Tötung und damit um einen Mord
handeln würde. Hingegen ist es vertretbar, dass es durch die Verabreichung der
schmerzstillenden Mitteln zu einer gewissen
Lebensverkürzung des Patienten kommen kann. Es handelt sich in diesem Fall
nicht um eine bewusste Tötung des Patienten, sondern um eine Nebenwirkung
des Medikaments, die sich fast nicht ausschließen lässt.
b)
Die Euthanasie als bewusste Tötung von Patienten (aktive Euthanasie)
Bei der zweiten
Form der Euthanasie handelt es sich um die bewusste Tötung von schwerkranken
Patienten. Diese Form der Euthanasie geschieht durch die Einspritzung von
tödlichen Mitteln. Die aktive Euthanasie ist heute schon in einzelnen Ländern
möglich (z. B. Holland). Sie kann auf Wunsch des Patienten und / oder durch den
Beschluss einer ärztlichen Kommission erfolgen. Sie geschieht aber auch auf
Initiative von privaten Ärzten, an die sich schwerkranke Patienten wenden. Es
gibt heute auch schon Vereinigungen, deren Mitglieder sich im Falle von
schweren Leiden zur Euthanasie entschlossen haben.
Aus christlicher Sicht ist die aktive Euthanasie aus verschiedenen Gründen
nicht erlaubt. Es ist dem leidenden Menschen nicht gestattet, seinem
eigenen Leben ein Ende zu setzen. Das Leben ist ein Geschenk Gottes, zu
dem auch die Bewährung im Leiden gehört. Oft ist gerade diese Zeit des
Leidens, das selbstverständlich mit allen verfügbaren Mitteln gelindert werden
soll, eine wichtige Zeit der Besinnung und der Reifung. Diese
Zeit des Leidens ist oft auch eine letzte Chance der Umkehr und eine
Zeit der Buße. Das Leiden hat also aus christlicher Sicht eine wichtige
Funktion!
Es haben aber auch die Ärzte kein Recht, das Leben eines Menschen zu
beenden. Die Tötung eines Menschen widerspricht völlig der ärztlichen Ethik,
die zum Schutz des Lebens in allen seinen Phasen verpflichtet ist. Die aktive
Euthanasie erschüttert aber auch das Vertrauen zu den Ärzten, die nach
den Seelsorgern die wichtigsten Vertrauenspersonen des Menschen sind. Alte und
gebrechliche Menschen müssen dann befürchten, dass die Einlieferung in
bestimmte Abteilungen von Krankenhäusern für sie das nahe Ende bedeutet.
Auch die Angehörigen haben kein Recht, eine aktive Euthanasie für ihre
schwerkranken und pflegebedürftigen Verwandten zu verlangen. Es kann sich dabei
nur allzu leicht um die Entledigung von einem lästigen Pflegefall handeln.
Es können sogar recht materielle Interessen, wie z. B. eine Erbschaft,
im Spiel sein.
Schließlich hat auch der Staat kein Recht, die aktive Euthanasie
gesetzlich zu erlauben. Der Staat hat kein Verfügungsrecht über das Leben
seiner Bürger. Es könnten sich auch beim Staat sehr nüchterne Überlegungen,
wie z. B. Einsparungen von Pflegegeldern und klinischen Einrichtungen,
ergeben.
Es zeigt sich, dass die aktive Euthanasie grundlegende Werte in Frage stellt
und zu einer Gefährdung des Lebens führt. Was im ersten Augenblick wie ein Akt
der Humanität aussieht, erweist sich bei einer vertieften Betrachtung als ein subtiler
Angriff auf das Leben. Durch die aktive Euthanasie werden Tür und Tor zu
einer weitreichenden Ermächtigung des Tötens aufgestoßen. Es können dann
auch Lebensmüde und Einsame, Gescheiterte und Frustrierte um aktive Euthanasie
ansuchen. Es wird dann früher oder später auch möglich sein, Pflegefälle und
Langzeitkranke, alleinstehende Heiminsassen und vielleicht auch Lebenslängliche
in Gefängnissen aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen auf "humanitäre
Weise" zu beseitigen. Es ist also notwendig, dass wir bei der aktiven Euthanasie
sehr klar die unheimlichen Möglichkeiten erkennen, die sich durch die Freigabe
dieser "Sterbehilfe" ergeben können.
c)
Die Euthanasie als Verzicht auf künstliche Lebensverlängerung (passive
Euthanasie)
Eine weitere Form
der Euthanasie besteht im Verzicht auf eine künstliche Lebensverlängerung.
Es geht dabei um Patienten, bei denen bereits der Sterbeprozess
eingesetzt hat: Wenn also ganz offensichtlich ist, dass ein Mensch in
unwiderruflicher Weise in die Sterbephase eingetreten ist, dann wird sein
Leben nicht mehr mit allen Mitteln künstlich verlängert. Er wird dann nicht
mehr an alle möglichen Maschinen angeschlossen, die sein Leben künstlich
erhalten. Dieser Mensch bekommt zwar alles, was er zum Leben braucht
(Ernährung, Medikamente, Beatmung), aber er wird nicht durch spezielle
Apparaturen am Leben erhalten. Es kommt also zu keiner Förderung, aber auch
zu keiner Verzögerung des Sterbeprozesses. Aus christlicher Sicht ist dieser
Sterbehilfe sicher zuzustimmen. Es muss dabei allerdings gewährleistet
sein, dass der Sterbeprozess tatsächlich unwiderruflich eingesetzt hat.
Ganz anders verhält es sich bei Koma-Zuständen nach einem Unfall, bei
denen die übrigen körperlichen Funktionen noch stabil sind. In solchen
Fällen ist eine künstliche Verlängerung des Lebens angebracht. Es kann
selbst dann zum Erwachen aus dem Koma kommen, wenn keine Gehirnströme
mehr feststellbar sind.
d)
Die Euthanasie als Tötung von Behinderten
Eine letzte Form
der Euthanasie ist schließlich die bewusste Tötung von Behinderten. Es
geht dabei um die bewusste Tötung von Geisteskranken und Krüppeln. Eine
solche Euthanasie kann durch entsprechende Injektionen, aber auch durch
mangelnde Ernährung und mangelnde gesundheitliche Pflege erfolgen. Diese Form
der Euthanasie hat es seit der Antike immer wieder gegeben: Sie reicht von der
Aussetzung schwächlicher Säuglinge in Sparta bis zum Euthanasie-Programm des
Dritten Reiches, dem Zehntausende von Behinderten und Krüppeln zum Opfer
gefallen sind ("Vernichtung von lebensunwertem Leben"). Aus
christlicher Sicht ist diese Form der Euthanasie kategorisch abzulehnen. Es
ist dem Menschen nicht erlaubt, andere Menschen zu töten, nur weil sie
bestimmte Behinderungen haben. Diese Menschen können meistens nichts dafür,
dass sie behindert sind. (Aber auch wir gesunden Menschen können nichts dafür,
dass wir "normal" sind. Es hätte sich z. B. auch bei uns ein falsches
Gen nachteilig auswirken oder die Nabelschnur bei der Geburt um den Hals
wickeln können...) Die Behinderten sind für uns "Normale" eine Mahnung
und Herausforderung! Sie lassen uns begreifen, dass unser unbehindertes
Leben keine Selbstverständlichkeit ist. Sie sind für uns aber auch eine
Herausforderung unserer Menschlichkeit und eine Schule für unsere
Nächstenliebe. Die Behinderten gehören zu jenen Geringsten, mit denen sich
Christus persönlich identifiziert hat!
Es gilt schließlich
noch zu überlegen, welche Maßnahmen wir gegen falsche Formen der Euthanasie
ergreifen können.
Als erste Maßnahme braucht es eine umfassende positive Sterbehilfe. Es
muss dafür gesorgt werden, dass Menschen in der Endphase ihres Lebens in
medizinischer, menschlicher und seelsorglicher Hinsicht optimal betreut
werden. Es muss also alles getan werden, dass diese Menschen die nötige medizinische
Betreuung erhalten. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass diese
Patienten menschlich und seelsorglich begleitet werden. Sie dürfen nicht nur
medizinische Fälle sein, sondern müssen als Menschen mit ganz speziellen
Nöten und Bedürfnissen betrachtet werden. Oft ist die menschliche und
seelsorgliche Begleitung in dieser Endphase des Lebens noch wichtiger als die
medizinische Betreuung.
Eine zweite Maßnahme ist eine entsprechende Ausbildung der Ärzte und des
Pflegepersonals in Spitälern und Altersheimen. Viele Mediziner und
Krankenpfleger stehen dem Sterben völlig hilflos gegenüber. Es kommt nicht
selten vor, dass Sterbende in eigene Zimmer abgeschoben werden, in denen sie
dann ohne Betreuung "ausgeistern". Es braucht heute unbedingt eine
entsprechende Schulung, um diese unmittelbaren Ansprechpartner der Sterbenden
auf ihre schwere, aber auch bedeutungsvolle Aufgabe vorzubereiten.
Eine weitere Maßnahme ist auch die rechte Einstellung von
seiten der Angehörigen. Die Betreuung von Schwerkranken und
Sterbenden ist fast immer ein sehr schwerer Dienst, der oft bis an die Grenzen
der Belastbarkeit geht. Wenn sich die Angehörigen aber daran erinnern, dass
dieser Dienst auch ein Akt der Dankbarkeit gegenüber ihren nächsten Angehörigen
ist, dann haben sie die nötige Motivation und Kraft dazu. Wenn die
schwerkranken Menschen den Wunsch äußern, daheim zu sterben, und dies vom Arzt
als möglich erachtet wird, dann sollten die Angehörigen diesem Wunsch auch
entsprechen.
Eine entscheidende Maßnahme ist schließlich die Vermittlung einer völlig neuen Einstellung
gegenüber dem Leid und dem Tod. Die aktive Euthanasie wird überall dort
überwunden und zurückgedrängt, wo es möglich ist, dem Leid einen tieferen Sinn
zu geben. Hier kommt es auch wesentlich auf die Kirche an, die durch ihr tieferes
Wissen um das jenseitige Schicksal des Menschen ganz andere Perspektiven
eröffnet als jede rein diesseitige Philosophie.
DIE EUTHANASIE
1) Die Arten der
Euthanasie
2) Maßnahmen gegen Fehlformen der Euthanasie
In das fünfte Gebot
fallen schließlich auch verschiedene medizinische Fragen, die vor allem die
Genmedizin und die Organverpflanzung betreffen. Durch die rasante Entwicklung
der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der operativen Techniken kommt es zu
immer mehr Grenzfragen, die eine klare ethische Stellungnahme erforderlich
machen.
Die medizinische
Forschung hat in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet der Genetik
zu erstaunlichen Erkenntnissen geführt. Die Medizin hat in der Genetik
gewissermaßen den Schlüssel für das Leben entdeckt und dringt auf diese
Weise immer mehr in die Geheimnisse des Lebens ein. Das bedeutet, dass die
Medizin immer mehr die Informationsträger und die Steuermechanismen des Lebens
in den Griff bekommt. Es stellt sich nun die entscheidende Frage, ob und wie
die Medizin diese Kenntnisse verwenden darf.
a)
Eine Genmedizin im Dienst des Menschen
Die christliche
Morallehre vertritt den Standpunkt, dass es der Genmedizin erlaubt ist, ihre
Kenntnisse in den Dienst des Menschen zu stellen. Sie darf diese
Kenntnisse dazu verwenden, verschiedene Krankheiten zu heilen. Sie kann
z. B. die Genstruktur eines Menschen so beeinflussen, dass bestimmte Erbkrankheiten
nicht zum Tragen kommen. Sie kann die Strukturen der DNS untersuchen, um
gewisse Krankheiten genauer festzustellen. Sie hat die Möglichkeit, bei kleinen
Patienten im Mutterleib gewisse Gen-Korrekturen vornehmen, damit
Behinderungen vermieden werden. Es lassen sich in Zukunft vielleicht auch Gene,
die die Lebensdauer des Menschen bestimmen, beeinflussen. Alle diese Eingriffe,
die im Dienst der menschlichen Gesundheit stehen, sind sicherlich zu
rechtfertigen.
b)
Keine Manipulation und Züchtung von Menschen
Die Genmedizin darf
aber nicht zur Manipulation oder Züchtung des Menschen führen. Es wird
heute schon daran gearbeitet, das Aussehen von Menschen zu beeinflussen.
So soll es möglich sein, z. B. das Geschlecht eines Kindes, seine Augen- und
Haarfarbe nach eigenem Gutdünken festzulegen. Bald wird man auch versuchen, die
Begabungen eines Kindes zu bestimmen. Es gibt aber auch schon Pläne,
Menschen mit ganz besonderen Eigenschaften zu produzieren: Es soll
Menschen mit verlängerten Beinen geben, die für bestimmte Sportarten von
Vorteil sind; es sollen Menschen mit einem niederen Intelligenzquotienten
produziert werden, die für die Verrichtung von primitiven Arbeiten geeignet
sind. Vielleicht gibt es auch einmal stupide Sklaven und Untermenschen,
die als billige Arbeitskräfte zum Einsatz kommen; vielleicht gibt es auch
einmal Soldaten, die keine Angst mehr haben und ferngesteuert werden... Solche
und ähnliche Vorstellungen geistern bereits durch die Gehirne mancher Forscher.
Alle diese Absichten führen aber zu einer Manipulation und Züchtung des
Menschen. Sie führen dazu, dass der Mensch zum absoluten Herrn über andere
Menschen wird. Eine solche Entwicklung ist aus christlicher Sicht
radikal abzulehnen. Sie widerspricht völlig der Eigenständigkeit des
Menschen, die nicht durch andere Menschen manipuliert und in Frage gestellt
werden darf.
c)
Keine Klonung des Menschen
Die Genmedizin
steht heute auch an der Schwelle der Klonung des Menschen: Es ist heute
prinzipiell möglich, einen Menschen gentechnisch zu reproduzieren. Das
bedeutet, dass es möglich ist, einen Menschen beliebig oft zu "kopieren".
Diese Kopien weisen dann dieselben Züge auf wie das Original. Auf
diese Weise ist es z. B. möglich, ein Genie in gewissen Zeitabständen zu
reproduzieren und sich seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten zu bedienen. Es
ließen sich dann außergewöhnliche Wissenschaftler, Musiker oder Sportler
in Neuauflage einsetzen. Es könnte aber auch sein, dass ein Diktator in
Junior-Ausgabe wiederkehrt... Auch gegen diese Reproduktion des Menschen
sprechen massive Gründe: Es würde sich wieder um einen Menschen "von
des Menschen Gnaden" und nicht um ein eigenständiges Wesen handeln. Es
würde sich aber auch um einen Verstoß gegen das Prinzip der Individualität handeln,
von dem die ganze Natur geprägt ist: Es gibt in der Natur keine Pflanze, kein
Tier und erst recht keinen Menschen ohne Individualität. Die Individualität
verleiht jedem Lebewesen den Charakter der Einmaligkeit und der
Besonderheit. Die fehlende Individualität würde schließlich auch zum Verlust
der Identität führen: Der geklonte Mensch wüsste letztlich nicht mehr, wer
er wirklich ist. Er wüsste nicht mehr, ob er er
selbst ist oder die Kopie eines anderen, der aber gleichzeitig wie er selbst
ist... Wenn wir nicht einen einheitlichen "Fließband-Menschen"
wollen, müssen wir jede Form einer menschlichen Klonung radikal ablehnen.
d)
Ein neuer Sündenfall?
Bei einer tieferen
Betrachtung der Möglichkeiten der Genmedizin stellt sich die Frage, ob sich
hier ein neuer Sündenfall anbahnt. Im Buch Genesis im Alten Testament heißt es,
dass Gott nach dem Sündenfall im Paradies verhindern wollte, dass der Mensch
auch vom "Baum des Lebens" aß. Er ließ deshalb den "Baum des
Lebens" durch Engel bewachen (vgl. Gen 3, 22-24). Wenn wir diese biblische
Stelle mit modernen Augen betrachten, so entdecken wir in ihr auch eine
dringende Warnung, mit der Genmedizin äußerst gewissenhaft umzugehen!
Seit einigen
Jahrzehnten ist es möglich, menschliche Organe zu verpflanzen. Die Verpflanzungen
von Herz, Lunge, Leber, Niere usw. sind heute schon fast Routine-Operationen
geworden. Durch diese Transplantationen kann vielen Menschen das Leben gerettet
werden. Aus christlicher Sicht ist daher eine lebensrettende Transplantation
gut zu heißen. Es stellt sich allerdings die schwierige und heikle
Frage, ab wann einem Menschen ein Organ entnommen werden darf.
a)
Ab wann darf ein Organ entnommen werden?
Bei einer
Organverpflanzung kommt es nämlich zu einem gewissen Gegensatz zwischen zwei
verschiedenen Standpunkten: Vom moralischen Standpunkt aus erhebt
sich die Forderung, dass der Spender eines lebenswichtigen Organs vor
der Entnahme des Organs gestorben ist; vom medizinischen Standpunkt
aus erhebt sich hingegen die Forderung, dass das Organ, das verpflanzt
werden soll, nicht tot sein soll. Es geht also konkret darum, dass man
festlegen muss, ab wann ein Mensch gestorben ist, ohne dass es
deswegen zum Aussetzen bzw. zum Tod der betreffenden Organe kommen muss.
b)
Neue medizinische Maßstäbe für den Tod des Menschen
Diese
Konfliktsituation hat dazu geführt, dass man von medizinischer Seite versucht
hat, den Tod des Menschen neu zu definieren: Während man früher
einen Menschen medizinisch dann als tot erklärt hat, wenn seine vegetativen
Funktionen wie Atmung und Herzschlag aufgehört hatten, erklärt die heutige
Medizin einen Menschen für tot, wenn der "Gehirntod"
eingetreten ist. Das bedeutet aber, dass bei einem gehirntoten Menschen die
vegetativen Funktionen durch künstliche Unterstützung noch weitergehen.
Auf diese Weise bleiben also die Organe, die transplantiert werden
sollen, am Leben.
c)
Die medizinische Feststellung des Gehirntods
Zur Feststellung
des Gehirntods werden verschiedene Methoden herangezogen: Die Überprüfung der Hirnstammreflexe
(z. B. Pupillenreflexe), die Messung der Gehirnströme (Enzephalogramm),
die Messung der Blutzufuhr (Angiographie) usw. Diese Messungen müssen
bei Erwachsenen gewöhnlich über einen Zeitraum von 6 Stunden, bei
Kindern über einen Zeitraum von 24 Stunden vorgenommen werden. Wenn nach diesem
Zeitraum keine Reflexe und Vorgänge im Gehirn festgestellt werden können, gilt
das Gehirn als irreversibel tot, d. h. die Gehirnfunktionen können auch
durch eine Reanimation (Wiederbelebung) nicht mehr in Gang gesetzt werden.
Entscheidend ist dabei vor allem der Tod des Stammhirns, welches die
vegetativen Vorgänge des menschlichen Körpers steuert. Das bedeutet nämlich,
dass der Körper nicht mehr aus eigenem Antrieb die Tätigkeit der Atmung und des
Herzens aufrechterhalten kann. Die vegetativen Funktionen können dann nur noch
mit Hilfe von Maschinen aufrechterhalten werden.
d)
Ist der Hirntod wirklich der Tod des Menschen?
Die entscheidende
Frage ist aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist. Diese
Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir dabei auch das geistige Prinzip des
Menschen, nämlich seine Seele, berücksichtigen. Daher hat auch Papst
Johannes Paul II. bei einer Ansprache an die Mitglieder der Päpstlichen
Akademie der Wissenschaften den Tod in diesem Sinn definiert: "Er erfolgt,
wenn das geistige Prinzip, das die Einheit des Individuums sichert,
seine Funktionen für den Organismus und in ihm nicht mehr erfüllen kann,
und seine sich selbst überlassenen Elemente sich auflösen." (Johannes Paul
II., Ansprache beim Kongress über die "Bestimmung des genauen Zeitpunktes
des Todes", in: "L'Osservatore
Romano", deutsche Ausgabe, 16. 2. 1990, S. 10) Diese Definition des Todes
würde bedeuten, dass die fehlende Einheit des Individuums und die fehlende
Koordinierung der verschiedenen bewussten und vegetativen Funktionen des
Organismus darauf schließen lassen, dass das geistige Prinzip bzw. die
Seele im Menschen nicht mehr wirksam ist. Es darf deshalb angenommen
werden, dass die Seele den menschlichen Körper bereits verlassen hat und der Mensch
daher tot ist. Die meisten Fachleute vertreten deshalb die Auffassung, dass
der mit Sicherheit eingetretene Tod des gesamten Gehirns ein sicherer
Maßstab für den schon erfolgten Tod des Menschen ist. Es gibt allerdings
auch eine kleine Gruppe von Fachleuten, die mit dem Hirntod des Menschen nicht
einverstanden sind. Sie begründen ihren Standpunkt damit, dass auch die
vegetativen Funktionen zum menschlichen Leben gehören. Daher könne man erst
nach dem endgültigen Herzstillstand vom Tod des Menschen sprechen.
e)
Weitere Maßstäbe für eine Organtransplantation
Die Verpflanzung
eines Organs erfordert neben dem eindeutigen Tod des Spenders noch zwei weitere
Voraussetzungen: Die Transplantation verlangt die Zustimmung des Spenders
oder seiner Angehörigen. Es ist also moralisch nicht erlaubt, eine
Organverpflanzung ohne die Einwilligung des Spenders oder seiner Angehörigen
vorzunehmen. Im "Katechismus der Katholischen Kirche" steht
ausdrücklich: "Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der
Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre
Zustimmung gegeben haben." (KKK, § 2296) Weiters
muss bei einer Organverpflanzung die berechtigte Aussicht bestehen, dass
der Patient durch die Organspende eine wirkliche Besserung des
Gesundheitszustandes erfährt. Eine Organverpflanzung wäre also moralisch
nicht vertretbar, wenn die Aussichten auf eine Besserung des
Gesundheitszustandes nur sehr gering sind.
f)
Die große Verantwortung der Ärzte
Diese wenigen
Überlegungen zeigen bereits, wie schwierig es für einen Arzt ist, im
Falle einer Organ-Verpflanzung die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Auf der einen Seite soll der Spender eindeutig tot sein, auf der anderen Seite
soll das Organ noch möglichst lebendig sein. Einerseits hat der Patient ohne
eine Organverpflanzung kaum eine Überlebenschance, andererseits muss eine
Organverpflanzung auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Diese Umstände
führen in vielen Fällen zu einer "Gratwanderung", die vom Arzt ein
hohes Maß an Ethik und an Verantwortung erfordert.
1) Die Genmedizin
2) Die Verpflanzung von Organen
ALLGEMEINER
ÜBERBLICK:
FÜNFTES GEBOT
I.
Die
Unantastbarkeit des Lebens
II.
Mord und
Tötung
III.
Der
Selbstmord
IV.
Die Gesundheit
V.
Der Alkohol
VI.
Das Rauchen
VII.
Die Drogen
VIII.
Die
Abtreibung
IX.
Die
Euthanasie
X.
Die Medizin