Fünftes Gebot:
Du sollst nicht töten!

Von DDDr. Peter Egger, Brixen

      I.            Die Unantastbarkeit des Lebens

   II.            Mord und Tötung

III.            Der Selbstmord

IV.            Die Gesundheit

   V.            Der Alkohol

VI.            Das Rauchen

VII.            Die Drogen

VIII.            Die Abtreibung

IX.            Die Euthanasie

   X.            Die Medizin

Ein zentrales Gebot ist auch das fünfte Gebot. Dieses Gebot verbietet die Tötung des Menschen und schützt das Leben gegen verschiedenste Angriffe. Da das menschliche Leben heute in vielfacher Weise gefährdet ist, umfasst dieses Gebot sehr viele Bereiche.

I. DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

1) Mord aus Absicht

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem "vorsätzlichen Mord". In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

2) Mord im Affekt

Wenn ein Mord in leidenschaftlicher Erregung geschieht - etwa bei einem Streit im Gasthaus, bei einer Provokation oder aus Eifersucht - so spricht man von einem Mord im Affekt. Auch dieser Mord ist eine schwerwiegende Handlung, deren Schuldhaftigkeit aber durch den Umstand der leidenschaftlichen Erregung gemildert wird. Es gibt manchmal auch Morde, die aus Verzweiflung geschehen. So kann es z. B. vorkommen, dass eine verzweifelte Frau ihren Mann umbringt, weil er sie seit vielen Jahren brutal behandelt. Es kann auch passieren, dass eine Tochter ihren Vater tötet, weil er sie seit langer Zeit sexuell missbraucht. Ein solcher Mord bleibt zwar ein Verbrechen, wird aber aufgrund der Verzweiflung des Täters milder beurteilt.

3) Totschlag bzw. unbeabsichtigte Tötung

Wenn es durch einen Verkehrsunfall, einen ärztlichen Eingriff oder einen sportlichen Wettkampf zur Tötung eines Menschen kommt, so spricht man von einem Totschlag bzw. einer unbeabsichtigten Tötung. Wenn der Totschlag nicht nur durch widrige Umstände, sondern durch Fahrlässigkeit (z. B. abgenützte Reifen, ärztlicher Kunstfehler, mangelnde Ausrüstung beim Klettern) verursacht wurde, kann der Verantwortliche auch schuldig sein.

4) Tötung bei Notwehr

Wenn sich ein Mensch in größter Bedrängnis befindet und aus Notwehr heraus einen Angreifer tötet, so spricht man von einer Tötung bei Notwehr. Eine solche Tötung ist erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um sich zu verteidigen. Eine Tötung bei Notwehr kann also nur das allerletzte Mittel sein.

5) Tötung im Krieg

Im Kriegsfall hat ein Soldat kaum die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden: Er muss sich verteidigen, um nicht selbst getötet zu werden; er kann sich aber auch nicht dem Kampf entziehen, da er sonst erschossen wird. Der Soldat darf sich aber nicht an kriegsverbrecherischen Aktionen gegenüber wehrlosen Menschen (Zivilbevölkerung, Gefangene) beteiligen.
Ein Volk darf nur im Verteidigungsfall zur Waffe greifen. Es muss aber zuvor versuchen, alle Möglichkeiten einer friedlichen Beilegung eines Konfliktes auszuschöpfen. Im Extremfall kann ein Volk zu einem Präventivschlag (zuvorkommender bzw. vorbeugender Angriff) gezwungen sein, um seine Chancen bei der Verteidigung des eigenen Landes zu erhöhen.

6) Tötung eines Tyrannen

Wenn ein Volk von einem Tyrannen bzw. Diktator in seiner Existenz schwerstens bedroht ist, so ist als letzte Möglichkeit für die Befreiung dieses Volkes auch die Beseitigung des Tyrannen moralisch erlaubt. Es muss dabei auch überlegt werden, ob der Schaden durch eine Revolte gegen den Tyrannen größer ist als die Fortsetzung der Diktatur.

7) Tötung durch Todesstrafe

In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

ZUSAMMENFASSUNG:

MORD UND TÖTUNG

1) Mord aus Absicht
2) Mord im Affekt
3) Totschlag bzw. unbeabsichtigte Tötung
4) Tötung bei Notwehr
5) Tötung im Krieg
6) Tötung eines Tyrannen
7) Tötung durch Todesstrafe

III. DER SELBSTMORD

Es gibt eindeutige Gründe, die gegen die Erlaubtheit des Selbstmords sprechen. Es gibt aber auch verschiedene Umstände, die bei der Beurteilung eines Selbstmords berücksichtigt werden müssen.

1) GRÜNDE GEGEN DEN SELBSTMORD

a) Gegen den Lebensauftrag Gottes

Ein Selbstmord bedeutet zunächst, dass sich der Mensch dem Lebensauftrag Gottes entzieht und seine irdische Sendung im Hinblick auf die Ewigkeit nicht erfüllt. Der Mensch darf sich nicht dem Auftrag Gottes entziehen und hat die Aufgabe, sich im Laufe seines Lebens auch in manchen Prüfungen zu bewähren. Der Mensch verliert durch den Selbstmord die Möglichkeit, zu einer tieferen Reife zu gelangen und geht so auch vieler Verdienste für die Ewigkeit verlustig.

b) Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen

Jeder Selbstmord zieht immer auch Mitmenschen in Mitleidenschaft. Ein Selbstmord bedeutet einen schweren Verlust für die Angehörigen und Freunde. Er nimmt vielen Menschen den geliebten Partner, den Vater, die Mutter, den Sohn, die Tochter, den Freund, die Freundin. Er führt aber auch zu vielen Selbstanklagen bei jenen Menschen, die dem Selbstmörder nahestanden. Ein Selbstmörder hinterlässt seinen Angehörigen oft auch eine Menge von Problemen, die sie nun unter großen Schwierigkeiten bewältigen müssen.

c) Zunehmende Lebensunfähigkeit

Jeder Selbstmord bedeutet immer auch eine Kapitulation gegenüber bestimmten Anforderungen des Lebens. Wenn in einer Gesellschaft immer mehr Menschen bei größeren Belastungen Selbstmord begehen, so wird diese Gesellschaft auf die Dauer in einem zunehmenden Ausmaß lebensunfähig. Es entsteht dann aber auch ein fataler "Sog", der vor allem labilere Typen in den Selbstmord hineinzieht.

d) Der Selbstmord ist keine Lösung

Der Selbstmord ist schließlich auch keine Lösung der Probleme. Mit seinem Ausstieg aus dem Leben hinterlässt der Selbstmörder oft viele ungelöste Probleme, die dann seine Angehörigen unter größten Schwierigkeiten lösen müssen. Aber auch im Hinblick auf die ewige Bestimmung stellt sich die Frage, ob der Mensch nach einem Selbstmord die ewige Ruhe findet. Es ist eher anzunehmen, dass er bei einem (nicht schwer schuldhaften) Selbstmord den Reife- und Läuterungsprozess im Jenseits nachholen muss.

2) SUBJEKTIVE UMSTÄNDE BEI EINEM SELBSTMORD

Bei jedem Selbstmord gilt es dann auch, die verschiedenen subjektiven Umstände zu berücksichtigen, die zu diesem verhängnisvollen Schritt führen.

a) Selbstmord als bewusste Absage an das Leben

Wenn ein Selbstmord ganz bewusst geschieht, obwohl keine schwerwiegenden Umstände gegeben sind, so liegt eindeutig eine schwere Schuld vor. Sehr schwerwiegend ist auch ein Selbstmord, mit dem ein Mensch einen anderen belasten will (z. B. wenn sich ein junger Mann das Leben nimmt, um sich damit an einem Mädchen zu rächen, das ihn verlassen hat.)

b) Selbstmord infolge von Depressionen

Wenn ein Selbstmord infolge von Depressionen zustande kommt, so ist dabei sicher mit einer eingeschränkten Entscheidungsfreiheit und damit auch mit einer eingeschränkten Schuld zu rechnen. Es stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, ob die Depressionen durch eigenes Verschulden zustandegekommen sind (z. B. durch einen unmoralischen Lebenswandel.)

c) Selbstmord in ausweglosen Situationen

Vielfach kommen Selbstmorde auch infolge von (scheinbar) ausweglosen Situationen vor: Unheilbare Krankheiten, unerträgliche Schmerzen, ein wirtschaftlicher Bankrott, das Scheitern einer persönlichen Beziehung, der Verlust von nahestehenden Personen, die Last einer großen Schuld, schulischer Misserfolg, Erpressungen, Kriegssituationen, totale Sinnlosigkeit - solche und andere Situationen können Menschen zum Selbstmord führen. In solchen Fällen muss die psychische Belastbarkeit und die Schwere der Situation berücksichtigt werden. Dennoch darf der Mensch nicht einfach als das bloße Opfer einer Situation hingestellt werden. Es gibt auch in schwierigsten Situationen die innere Freiheit, das eigene Leben zu bejahen und bis zum letzten Augenblick auszuhalten. Dazu ist allerdings notwendig, dass der Mensch in solchen Augenblicken einen inneren Halt (Glauben!) hat und die Liebe seiner Mitmenschen erfährt.

ZUSAMMENFASSUNG:

DER SELBSTMORD

1) Gründe gegen den Selbstmord
    a) Gegen den Lebensauftrag Gottes
    b) Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen
    c) Zunehmende Lebensunfähigkeit
    d) Der Selbstmord ist keine Lösung
2) Subjektive Umstände bei einem Selbstmord
    a) Selbstmord als bewusste Absage an das Leben
    b) Selbstmord infolge von Depressionen
    c) Selbstmord in ausweglosen Situationen

IV. DIE GESUNDHEIT

Das fünfte Gebot verpflichtet auch zur Pflege des eigenen Körpers und zur Erhaltung der Gesundheit.

1) DIE ANNAHME DES EIGENEN KÖRPERS

Die Pflege des Körpers setzt zunächst voraus, dass wir unseren Körper annehmen. Jeder von uns möchte einen perfekten Körper haben. Aber fast jeder von uns muss feststellen, dass er gewisse Mängel hat: Der eine ist zu groß, der andere ist zu klein; der dritte ist zu dick, der vierte ist zu dünn usw. usf. Manche Menschen haben auch körperliche Gebrechen zu ertragen: Es gibt viele Menschen, die an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, Gehbehinderungen, Lähmungen oder Entstellungen leiden. Trotz dieser verschiedenen Mängel und Gebrechlichkeiten können wir uns selbst annehmen, weil Gott uns so annimmt, wie wir sind. Und wenn Gott uns genau so liebt, wie wir sind, dann können auch wir uns so lieben, wie wir sind. (Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht etwas gegen unsere Gebrechen unternehmen sollen!) Die körperlichen Mängel können uns sogar zum Segen werden: Wir werden dadurch oft zu reiferen Menschen, die das Wesentliche des Menschen besser begreifen. Wir sind durch unsere eigenen Mängel auch viel barmherziger gegenüber den Mängeln anderer Menschen. Gewisse körperliche Mängel lassen uns schließlich auch begreifen, dass der Körper und das Äußere nicht von letzter Wichtigkeit sind.

2) DIE PFLEGE DES KÖRPERS

Es gibt mehrere Gründe, die für die Pflege des Körpers sprechen. Ein gepflegter Körper gehört zunächst zur Würde des Menschen. Die Sauberkeit und Gepflegtheit unseres Körpers soll auch die Schönheit und Gepflegtheit des inneren Menschen wiedergeben. Weiters gibt uns ein gesunder Körper die Kraft, das Leben leichter zu bewältigen: Wenn wir unseren Körper trainieren und gesund erhalten, kann er bis ins hohe Alter agil bleiben. Ein gesunder Körper kann aber auch eine Quelle der Freude sein: Wenn wir beim Sport und beim Tanz erleben, zu welchen Leistungen und welchen Ausdrucksformen der Mensch fähig ist, so erfüllt uns das mit Freude und Genugtuung.

3) DIE BEREICHE DER KÖRPERPFLEGE

Die Körperpflege umfasst mehrere Bereiche. Zunächst verlangt die Körperpflege eine vernünftige Ernährung. Wir sollten nicht zuviel, aber auch nicht zuwenig essen. Wir sollten auch darauf achten, dass das Essen nicht nur gut schmeckt, sondern auch gesund ist. Auch ein zeitweiliger Verzicht auf gewisse Leckerbissen kann nicht schaden. Die Körperpflege verlangt auch genügend Schlaf. Wir sollten versuchen, nicht zu spät ins Bett zu gehen und rechtzeitig aufzustehen. Einmal in der Woche sollten wir etwas länger schlafen, dafür können wir einmal in der Woche auch etwas weniger schlafen. Die Pflege des Körpers verlangt auch eine entsprechende Pflege des Äußeren. Wir dürfen uns dabei ruhig um ein ordentliches und gewinnendes Aussehen bemühen. Aber wir sollten nicht der Eitelkeit verfallen und auch nicht jeden modischen Schnickschnack mitmachen.

4) DIE BEDEUTUNG DES SPORTS

Von besonderer Bedeutung für unsere Gesundheit ist auch der Sport. Der Sport führt zunächst zu einer allgemeinen Kräftigung unseres Körpers. Er erhält unseren Körper auch in späteren Jahren fit und gesund. Der Sport ist heute aber auch ein wichtiger Ausgleich zur einseitigen Sitzkultur und führt zu körperlicher und seelischer Entspannung. Der Sport ist dann auch - wie bereits gesagt - eine Quelle der Freude: Er lässt uns in verschiedenen Bereichen erfahren, zu welchen Leistungen und Ausdrucksformen der Körper fähig ist. Wir sollten aber beim Sport auch nicht übertreiben: Wir dürfen nach sportlichen Höchstleistungen streben, aber wir dürfen dabei nicht den Körper und die Gesundheit ruinieren. Der Sport ist schließlich auch eine wertvolle Charakterschulung: Er stärkt die Willenskraft, Ausdauer und Disziplin; er fördert die Kameradschaftlichkeit und lehrt das richtige Siegen und Verlieren. Auf diese Weise kommt es also durch das Training des Körpers auch zu einem charakterlichen Training.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE GESUNDHEIT

1) Die Annahme des eigenen Körpers
2) Die Pflege des Körpers
3) Die Bereiche der Körperpflege
4) Die Bedeutung des Sports

V. DER ALKOHOL

Das fünfte Gebot verlangt auch einen maßvollen Umgang mit dem Alkohol. Gerade in unserer Wohlstands-Gesellschaft kommt diesem Gebot eine große Bedeutung zu.

1) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DEN ÜBERMÄSSIGEN ALKOHOLKONSUM

Die Zahl der Alkoholiker ist ständig im Steigen. In verschiedenen Ländern ist der Alkoholismus zur Volkskrankheit Nummer 1 geworden. Trotz großer Anstrengungen von staatlicher wie von privater Seite scheint der Kampf gegen den Alkoholismus fast aussichtslos zu sein. Welche Gründe führen nun zu diesem übermäßigen Alkoholkonsum? Ein erster Grund ist zunächst die Konsumgesellschaft, in der Alkohol in jeder Art und in jeder Menge zu haben ist. Es gibt heute kaum ernsthafte Hindernisse, um an den Alkohol heranzukommen. Auch Jugendliche werden gerne und ausgiebig bedient. Ein zweiter Grund ist die schlechte Gesellschaft: Es wird heute überall und bei jeder Gelegenheit gesoffen, und so geraten schwächere Charaktere und vor allem junge Leute sehr leicht in einen unwiderstehlichen Sog, der sie zum Alkoholkonsum hinzieht. Ein weiterer Grund ist auch die oftmals perverse "Feierkultur" unserer Gesellschaft, zu der der Alkohol (und der Rausch!) fix dazugehört. Es gibt heute kaum ein Fest und eine Party, bei der nicht (übermäßig) Alkohol getrunken wird. Schließlich ist der Alkoholkonsum heute oft auch Ausdruck von unbewältigten Problemen. ("Wer Sorgen hat, hat auch Likör!") Vor allem Frauen greifen immer mehr zur Flasche, wenn sie mit ihren Sorgen nicht mehr fertig werden. Der Alkoholkonsum ist also auch ein Ausdruck für die psychischen Probleme unserer Gesellschaft.

2) DIE NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN

Der übermäßige Konsum von Alkohol führt zu verschiedensten negativen Auswirkungen. Diese Auswirkungen zeigen sich im körperlichen, seelischen und sozialen Bereich. Wir wollen versuchen, in knappen Zügen die wichtigsten Schäden aufzuzeigen.

a) Die körperlichen Schäden

Der übermäßige Alkoholkonsum bewirkt zunächst verschiedene körperliche Schäden. Er hat eine negative Auswirkung auf das Gehirn: Bei einem Vollrausch werden unzählige Gehirnzellen zerstört, die nicht mehr regeneriert werden können. Der maßlose Alkoholgenus zerstört aber auch die Leber (Leberzirrhose) und trifft damit eines der wichtigsten Organe des Körpers. Der Alkohol ist aber auch für das Herz und den Magen von großer Schädlichkeit.

b) Die seelischen Schäden

Der übermäßige Alkoholkonsum wirkt sich auch im seelischen Bereich verheerend aus. Er führt zu herabgesetzter Kritikfähigkeit, vergröbertem Gefühlsleben, Willensschwäche, gesteigerter Instinktivität und Aggressivität sowie zu sexueller Enthemmung. Er schwächt also die geistige und seelische Kapazität des Menschen und enthemmt gleichzeitig seine Triebe.

c) Die sozialen Schäden

Der unkontrollierte Genus von Alkohol wirkt sich schließlich auch im sozialen Bereich sehr negativ aus. Es kommt zu gestörten mitmenschlichen Beziehungen (Ehe, Familie), wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Versagen im Beruf, Neigung zur Kriminalität und zum Verlust des gesellschaftlichen Ansehens. Auf diese Weise stellt der Alkoholismus auch eine massive Gefährdung für alle zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Beziehungen dar.

d) Auswirkungen im Verkehr

Der Alkohol wirkt sich auch am Steuer verhängnisvoll aus. Ab 0,8 Promille (= ½ Liter Bier, 1/5 Liter Wein) kommt es schon zu spürbaren Verlangsamungen in der Reaktion. Subjektiv fühlt sich der Autofahrer zwar "in Form", aber objektiv gesehen sind seine Reaktionen bereits langsamer. (Wenn man sich vorstellt, dass ein Wagen bei 120 km Geschwindigkeit 33 m in der Sekunde zurücklegt, kann man sich denken, welche Folgen eine verlangsamte Reaktion haben kann!) Es ist aus diesem Grund auch ratsam, dass bei einer längeren Feier bzw. bei einem Diskobesuch immer eine Person dabei ist, die keinen Alkohol trinkt und die dann die anderen sicher nach Hause bringen kann. Wenn alle von der Runde unter Alkoholeinfluss stehen, ist es besser, ein Taxi für die Heimfahrt zu bestellen. Viele Jugendliche, aber auch viele Erwachsene wären noch am Leben, wenn sie sich an diese Regel gehalten hätten!

e) Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten!

Besondere Vorsicht ist auch nötig, wenn jemand bestimmte Medikamente einnehmen muss. So kann die Verbindung von Alkohol mit Aspirin oder mit Psychopharmaka (Beruhigungstabletten) zu starken chemischen Reaktionen führen, die sich sehr unangenehm auswirken. Auch nach dem Absetzen des Medikaments sollte noch einige Zeit bis zum Konsum von Alkohol gewartet werden.

3) MASSNAHMEN GEGEN DEN ALKOHOLISMUS

Was lässt sich gegen den Alkoholismus tun? Entscheidend ist, dass die Jugendlichen in vernünftiger und konsequenter Weise den Alkohol meiden. Man braucht nicht einen Rausch zu haben, um ein Mann zu sein (eher beweist man dadurch das Gegenteil!) Man kann auch ohne Alkohol feiern. Auch der Erwachsene sollte nur sehr maßvoll Alkohol genießen und Bier nicht mit Wasser verwechseln. Entscheidend ist auch, dass die Familie intakt ist: Dann kommt es von vornherein kaum zu Saufgelagen und auch die Problemtrinker sind dann viel seltener. Schließlich braucht es auch die Unterstützung von anonymen Solidaritätsgruppen, die für viele Alkoholabhängige eine echte Hilfe bedeuten. Ganz schwere Fälle müssen aber vom Arzt und vom Psychiater behandelt werden.

ZUSAMMENFASSUNG:

DER ALKOHOL

1) Die Hauptgründe für den übermäßigen Alkoholkonsum
2) Die negativen Auswirkungen
    a) Körperliche Schäden
    b) Seelische Schäden
    c) Soziale Schäden
    d) Auswirkungen im Verkehr
    e) Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten
3) Maßnahmen gegen den Alkoholismus

VI. DAS RAUCHEN

Das fünfte Gebot verlangt von uns auch einen äußerst behutsamen Umgang mit dem Nikotin. Nach den vielen eindringlichen Informationen über die Schädlichkeit des Rauchens sollte sich ein Christ ernstlich fragen, ob das Rauchen gegenüber der eigenen Person, den Mitmenschen und Gott zu verantworten ist.

1) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DAS RAUCHEN

Es gibt mehrere Gründe, die zum Rauchen führen. Die meisten Jugendlichen beginnen mit dem Rauchen, weil sie zuhause erleben, wie ein Elternteil oder gar beide Eltern rauchen. Wenn daheim die Zigarettenschachteln herumliegen, ist es fast unvermeidlich, dass auch die Jungen zur Zigarette greifen. Ein weiterer Grund ist bei vielen Jugendlichen auch die Neugierde: Sie wollen selbst einmal ausprobieren, wie das Zeug schmeckt. Am Anfang wird ihnen dabei noch schlecht, aber bald schon kommen sie nicht mehr von der Zigarette los. Bei vielen Jugendlichen ist das Rauchen auch eine Angeberei: Sie wollen damit sich selbst und anderen bestätigen, dass sie schon erwachsen sind. Ein häufiger Grund für das Rauchen ist auch die schlechte Gesellschaft: Wer ständig in einer Umgebung lebt, in der geraucht wird, kann nur schwer der Versuchung des Rauchens widerstehen. Und wenn ihm dann die Freunde und Kollegen immer wieder eine Zigarette anbieten, dann fällt er meistens irgendwann um. Besonders groß ist diese Gefahr an den höheren Schulen, in den Diskos, auf der Uni, beim Militär und im Büro. Bei den Erwachsenen kommt als weiterer Grund noch hinzu, dass sie vor allem in Stresssituationen zur Zigarette greifen. Für viele ist die Zigarette auch ein Aufputschmittel, das sie vor allem am Abend in Schwung hält. Ein letzter Grund ist schließlich die raffinierte Werbung für das Rauchen: Die Werbung gaukelt einem vor, dass man auch mit milden Sorten zu den coolen, smarten und cleveren Typen gehört. Idiotisch ist auch, dass der Staat eine Unmenge an den Tabakwaren verdient und dann diese Gelder zu einem großen Teil wieder in das Gesundheitswesen für die Behandlung kranker Raucher investieren muss.

2) DIE NEGATIVEN FOLGEN DES RAUCHENS

Das Rauchen hat eine Menge von negativen Folgen. Es führt zunächst zu Beschwerden an Lunge und Herz. Bei einem starken Raucher wird die Lunge regelrecht "geteert", sodass die Lungenbläschen verstopft werden und es zu ernsthaften Atembeschwerden kommt. Das Rauchen fördert aber auch den Herzinfarkt: Durch die Ablagerungen des Nikotins kommt es zur Verengung der Blutgefäße, die das Herz zu einer immer größeren Pumpleistung zwingt, bis es schließlich zu einem Herzinfarkt kommen kann. Das Rauchen führt auch zu einem größeren Krebsrisiko für Lunge, Gaumen, Kehlkopf, Luftröhre und Lippen. Gerade diese Krebsarten sind oft mit einem langsamen und qualvollen Sterben verbunden. Das Rauchen führt auch zu einer verkürzten Lebenserwartung und macht Frauen und Kinder früher zu Witwen und Waisen. Es erhöht auch die Gefahr einer Frühgeburt und bedeutet schließlich einen erheblichen finanziellen Verlust. (Ein stärkerer Raucher gibt pro Jahr etwa einen mittleren Monatslohn für sein Laster aus!) Wenn wir uns das Ganze nüchtern überlegen, dann müssen wir zugeben, dass das Rauchen eigentlich nur negativ ist.

3) MASSNAHMEN GEGEN DAS RAUCHEN

Auch beim Rauchen müssen wir uns ernsthaft fragen, was wir gegen diese Volksseuche tun können. Eine erste Maßnahme besteht sicher darin, dass die Eltern daheim den Kindern kein schlechtes Beispiel geben sollten. Dasselbe gilt auch für die Lehrer und Ärzte, die leider oft zu den größten Rauchern gehören. Bei den Jugendlichen ist es wichtig, dass sie nie probieren sollten zu rauchen (auch nicht zum Spaß!) Wir sollten auch den Mut haben, Angebote konsequent abzulehnen (unser Ansehen wird dadurch nur steigen!) Wir sollten auch vorsichtig sein, dass wir in kritischen Phasen (höhere Schulen, Universität, Militär) nicht mit dem Rauchen anfangen. Wer bis zu einem gewissen Alter ohne Zigaretten ausgekommen ist, wird kaum noch zum Raucher. Eine gute Maßnahme gegen das Nikotin ist auch der Sport: Wer regelmäßig Sport betreibt, greift kaum zum Glimmstängel, weil er sich seine Leistungsfähigkeit erhalten will. Schließlich sollte uns auch eine vernünftige Liebe zu uns selbst und zu unseren Mitmenschen vor dem Rauchen bewahren: Wir können uns selbst einen qualvollen Tod ersparen und unseren Kindern den Vater oder die Mutter länger erhalten.
Neben den privaten Initiativen müsste auch der Staat mehr gegen dieses Volkslaster unternehmen. Es gibt heute zwar gute Informationskampagnen, es gibt auch weit reichende Rauchverbote in der Öffentlichkeit. Aber vor allem bei der Jugend (ab der Mittelschule!) wird viel zu wenig getan, um sie vom Rauchen abzuhalten. Die meisten sind dann ab 13-14 Jahren Sklaven für ihr ganzes Leben!

ZUSAMMENFASSUNG:

DAS RAUCHEN

1) Die Hauptgründe für das Rauchen
2) Negative Folgen des Rauchens
3) Maßnahmen gegen das Rauchen

VII. DIE DROGEN

Das fünfte Gebot verbietet weiters den Missbrauch von Drogen. Jeder weiß, dass der Missbrauch von Drogen letztlich ein Selbstmord auf Raten ist und damit eindeutig gegen das Gebot Gottes verstößt.

1) WESEN UND ARTEN DER DROGEN

Bei den Drogen handelt es sich um Wirkstoffe, die die Funktionen eines Organismus verändern. Es lassen sich drei grundsätzliche Arten von Drogen unterscheiden: Die Drogen in Form von Rauschmitteln, Medikamenten und Giftstoffen. Entscheidend ist bei allen Drogen, in welcher Form, in welcher Menge und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Bestimmte Drogen können als Medikamente eingesetzt werden, Drogen können aber auch missbraucht und damit zu einem tödlichen Mittel werden.

2) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DEN DROGENKONSUM

Auch beim Drogenkonsum lassen sich verschiedene Gründe feststellen. Ein erster Grund sind meistens gestörte Familienverhältnisse: Wenn es in der Familie nicht stimmt, kommt es viel leichter zum Drogenkonsum als bei geordneten und stabilen Familienverhältnissen. Wenn den Menschen die Liebe und die Geborgenheit fehlt (z. B. wenn Eltern nie für ihre Kinder Zeit haben), suchen sie oft nach dem Ersatz einer Scheinwelt, die ihnen von den Drogen vorgegaukelt wird. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass der Drogenkonsum hauptsächlich in reichen, intellektuellen und künstlerischen Familien zu beobachten ist: Offensichtlich ist in solchen Familien die Möglichkeit und die Bereitschaft zum Drogenkonsum größer als in anderen Familien. Ein weiterer Grund für den Missbrauch von Drogen ist die Neugierde: Es sind vor allem junge Leute, die irgendwann eine leichte Droge ausprobieren und dann nicht mehr von dem Stoff loskommen. Ein dritter Grund für den Drogenkonsum ist in der tiefen Frustration (= Enttäuschung) und Sinnlosigkeit zu suchen, von denen heute viele Menschen befallen sind. Viele Zeitgenossen sind heute von einer derartigen Leere und Resignation erfüllt, dass sie in den Drogen den einzigen Ausweg sehen, um ihrem inneren Elend zu entrinnen. Die Droge hat dann für viele Menschen auch eine anregende Wirkung: Viele suchen die "bewußtseinserweiterenden" Wirkungen, die Verstärkung der optischen und akustischen Eindrücke und die Intensivierung der Emotionen. Bei vielen Künstlern und Musikern ist die Droge ein Anregungsmittel für das künstlerische Schaffen. Ein entscheidender Grund für die Verbreitung der Drogen ist auch die ständige Anpreisung von Drogen durch Dealer und Drogenabhängige, die ihre Ware anbringen müssen, um damit ihren eigenen Drogenkonsum zu finanzieren.

3) BEKANNTE LEICHTE DROGEN

Zu den leichten Drogen gehören zunächst die Weckmittel bzw. Stimulantien (medizinischer Name: Amphetamine). Diese Mittel werden zur Leistungssteigerung und gegen die Müdigkeit verwendet. Zu den leichten Drogen werden auch die Beruhigungsmittel bzw. Tranquilizers (medizinischer Name: Barbiturate) gezählt. Diese werden gegen Schlaflosigkeit, Nervosität und Schmerzen (Kopfweh, Zahnschmerzen) eingenommen. Eine leichte Droge ist auch Haschisch bzw. Marihuana (Cannabis). Diese Droge wird mit Hilfe von Joints (= Zigarillo), Pfeife, Räucherkerzen und Räucherstäbchen konsumiert. Weiters gehört zu den leichten Drogen die künstlich hergestellte Droge LSD. Diese wird als Flüssigkeit, Tablette oder Kapsel verabreicht. Eine bekannte leichte Droge ist schließlich die "Disco-Droge" Ecstasy, die eine aufputschende Wirkung hat und die Jugendlichen keine Müdigkeit spüren lässt.

4) BEKANNTE HARTE DROGEN

Zu den harten Drogen zählen vor allem die bekannten Drogen Opium, Heroin und Kokain. Diese Drogen werden aus natürlichen Pflanzen gewonnen und dann in spezifischer Weise weiterverarbeitet. In neuerer Zeit ist auch eine künstliche harte Droge, nämlich das Crack, dazugekommen. Die harten Drogen werden entweder eingenommen oder gespritzt.

5) DIE AUSWIRKUNGEN DER DROGEN

Die leichten Drogen greifen das Nervensystem an und führen zu Vergiftungen. Sie haben aber auch verschiedene psychische Auswirkungen: Halluzinationen (= Sinnestäuschungen), Angstzustände ("Horrortrip") und Geisteskrankheiten. Bei LSD kommt es zum "Echo-Rausch" (= in Wellen wiederkehrender Rauschzustand). Die leichten Drogen können schließlich auch zur Schädigung des Erbgutes führen.
Die harten Drogen führen in kürzester Zeit zu einer völligen Abhängigkeit, zur Zerrüttung des Körpers, zu Wahnvorstellungen und schließlich zum Tod durch die Lähmung der Atem-Organe (nach dem "goldenen Schuss" = letzte tödliche Injektion).
Die Drogen sind aber auch für die Angehörigen eine riesige Belastung. In vielen Familien beginnt durch die Droge ein wahres Martyrium. Und schließlich sind die Drogen auch für die Gesellschaft eine menschliche, gesundheitliche und finanzielle Katastrophe.

6) MASSNAHMEN GEGEN DIE DROGEN

Wenn Jugendliche beim Konsum von leichten Drogen erwischt werden, wird es zunächst notwendig sein, durch ein klares Gespräch auf die Folgen (Gesundheit, Mitmenschen, Gesetz) hinzuweisen. Wichtig ist auch, dass die Eltern in das Gespräch einbezogen werden. Wenn die Jugendlichen in einer Schule beim Drogenkonsum erwischt werden, muss die Schulleitung verständigt werden, damit nicht auch andere Jugendliche hineingezogen werden. Geschieht der Drogenkonsum in einer Diskothek, muss die Polizei alarmiert werden.
Wenn Jugendliche oder Erwachsene zu harten Drogen greifen, müssen unbedingt kompetente Stellen (Beratungsstelle für Drogensüchtige) konsultiert werden. Es braucht dann Fachleute (Arzt, Psychologe) und spezielle Einrichtungen (Entwöhnungszentren).
Eines muss aber von vornherein klar sein: Das Drogenproblem kann nur dann bewältigt werden, wenn wir bedingungslos für die Menschen und gegen die Drogen kämpfen! Jede Freigabe der Droge ist absolut tödlich!

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE DROGEN

1) Wesen und Arten der Drogen
2) Die Hauptgründe für den Drogenkonsum
3) Bekannte leichte Drogen
4) Bekannte harte Drogen
5) Die Auswirkungen der Drogen
6) Maßnahmen gegen die Drogen

VIII. DIE ABTREIBUNG

In ganz besonderer Weise verbietet das fünfte Gebot die Abtreibung. Die Abtreibung hat heute Ausmaße angenommen, die fast unvorstellbar sind: Es werden jedes Jahr weltweit etwa 55 Millionen Abtreibungen vorgenommen! (Zum Vergleich: Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen Menschenleben.) Das bedeutet, dass täglich etwa 150.000 ungeborene Kinder getötet werden. (Das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Salzburg).

1) DIE ARTEN DER ABTREIBUNG

Es gibt verschiedene Arten der Abtreibung. Die bekannteste Methode ist die Absaug-Methode: Dabei wird ein Rohr in die Gebärmutter eingeführt, durch das das Kind dann abgesaugt wird. Eine zweite Art der Abtreibung ist die Curettage: Das Kind wird mit Hilfe einer Curette (= Messer für operative Eingriffe) zerstückelt und dann aus der Gebärmutter entfernt. Die Abtreibung kann dann auch durch eine Salzvergiftung vorgenommen werden: Dabei wird eine konzentrierte Salzlösung in die Fruchtblase gespritzt. Das Baby schluckt dann die Salzlösung und wird so vergiftet. Die Abtreibung ist auch durch die Einleitung einer Frühgeburt möglich: Durch die Verabreichung von Prostaglandin wird das ungeborene Kind aus dem Mutterleib ausgestoßen und stirbt. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Kind durch Kaiserschnitt abzutreiben.

2) DIE ANGEFÜHRTEN GRÜNDE FÜR DIE ABTREIBUNG (INDIKATIONEN)

Für die Rechtfertigung der Abtreibung werden mehrere Gründe angeführt. Diese Gründe werden mit dem Fachwort "Indikationen" (= Hinweise) bezeichnet. Die bekanntesten Begründungen sind die soziale, die medizinische, die ethische und die eugenische Indikation.

a) Die soziale Indikation

Die soziale Indikation bezieht sich auf finanzielle Schwierigkeiten und/oder auf den Mangel einer entsprechenden Wohnung.

b) Die medizinische Indikation

Die medizinische Indikation bezieht sich auf die gesundheitliche Gefährdung der Mutter durch eine Schwangerschaft und durch Komplikationen bei der Geburt.

c) Die ethische Indikation

Die ethische Indikation führt moralische Gründe für die Berechtigung einer Abtreibung an. Demnach darf ein Kind abgetrieben werden, wenn es bei einer Vergewaltigung oder bei einem Ehebruch gezeugt wurde.

d) Die eugenische Indikation

Die eugenische Indikation beruft sich auf eine ernste Gefährdung für die körperliche und geistige Gesundheit des ungeborenen Kindes.

3) "INDIKATIONENLÖSUNG" UND "FRISTENLÖSUNG"

Bei der Abtreibung wird auch von der "Indikationenlösung" und von der "Fristenlösung" gesprochen. Die "Indikationenlösung" tritt für die Erlaubtheit der Abtreibung bei bestimmten Indikationen (Gründen) ein. Die "Fristenlösung" befürwortet die Abtreibung auch ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist (meistens bis zu drei Monaten nach der Zeugung; aber es gibt auch Staaten mit wesentlich längeren Fristen). Viele Staaten haben sich für die Indikationenlösung, andere für die Fristenlösung entschieden. Manche Staaten haben eine Mischform zwischen der Indikationenlösung und der Fristenlösung eingeführt.

4) DIE ABTREIBUNG IST IN KEINEM FALL ERLAUBT

Die christliche Lehre ist sowohl gegen die Indikationenlösung als auch gegen die Fristenlösung. Aus christlicher Sicht ist die Abtreibung in keinem Fall erlaubt. Die Abtreibung ist und bleibt die Tötung eines ungeborenen Menschen! Die christliche Moraltheologie weiß um die Schwierigkeiten, die in einzelnen Fällen auftreten können, bemüht sich aber, diese Fälle ohne Abtreibung zu lösen.

a) Die soziale Indikation

Im Falle einer sozialen Indikation, bei der die mangelnden Finanzen oder die zu kleine Wohnung als Gründe für die Abtreibung angeführt werden, ist es durch entsprechende öffentliche Unterstützungen sicher möglich, eine Abtreibung zu vermeiden. So können z. B. durch eine entsprechende Kinderbeihilfe oder durch Mietzuschüsse für größere Wohnungen Abtreibungen verhindert werden. Es kann aber auch durch private Initiativen geholfen werden: Wenn z. B. vermögende alleinstehende Personen einer größeren Familie helfen, kann auch ein weiteres Kind seinen Platz finden.

b) Die medizinische Indikation

Im Falle einer medizinischen Indikation, bei der gesundheitliche Risiken für die werdende Mutter als Gründe für die Abtreibung angeführt werden, läßt sich feststellen, dass die moderne Gynäkologie auch in schwerwiegenden Fällen helfen kann. Kritische Fälle sind nach wie vor Schwangerschaften bei Frauen mit akuter Nierenschwäche: Aber auch in solchen Fällen lässt sich durch die Einleitung einer Frühgeburt die Belastung in Grenzen halten. Besonders schwerwiegend sind auch die Fälle, bei denen während einer Schwangerschaft ein Tumor in der Gebärmutter auftritt: Aber auch in solchen Fällen muss der Arzt bei einer Operation versuchen, das Leben des Kindes zu retten. Er darf nicht bewusst und direkt das Kind töten, um das Leben der Mutter zu erhalten. Wenn es dann bei einer Operation der Mutter trotz des Bemühens des Arztes um die Erhaltung des ungeborenen Lebens zum Tod des Kindes kommt, so handelt es sich dabei um eine indirekte Tötung und nicht um eine beabsichtigte Abtreibung. In manchen Fällen bietet auch die Einleitung einer Frühgeburt die Möglichkeit, die Mutter noch rechtzeitig zu operieren. Es kommt aber auch vor, dass Frauen in solchen Fällen lieber ihr eigenes Leben hingeben als das Leben ihres Kindes zu gefährden. Das Beispiel solcher heroischer Frauen erinnert uns daran, wie groß wahre Mutterliebe sein kann!

c) Die ethische Indikation

Im Falle der ethischen Indikation, die die Abtreibung bei einer Vergewaltigung oder einem Ehebruch befürwortet, lässt sich das Problem durch eine Freigabe des Kindes zur Adoption lösen. Es ist für eine Frau sicher schwierig, ein Kind auszutragen, das bei einer Vergewaltigung gezeugt worden ist. Aber diese Frau sollte auch daran denken, dass ein solches Kind keine Schuld daran hat, dass es auf diese Weise ins Leben gerufen wurde. Es ist auch schwierig für eine Frau, ihrem Ehemann einzugestehen, dass sie ein Kind von einem anderen Mann erwartet. Aber diese Frau muss auch wissen, dass sie für das Kind verantwortlich ist, das sie unter ihrem Herzen trägt. Oft kann in einem solchen Fall auch die Vermittlung gemeinsamer Freunde oder einer Beratungsstelle weiterhelfen. Entscheidend ist in solchen Fällen das Bewusstsein, dass das Kind völlig unschuldig ist und nicht für das unverantwortliche Verhalten gewisser Personen mit seinem Leben büßen soll.

d) Die eugenische Indikation

Im Falle der eugenischen Indikation, bei der eine körperliche oder geistige Behinderung des ungeborenen Kindes als Begründung für die Abtreibung angeführt wird, gibt es auch mehrere Möglichkeiten zu helfen: Verschiedene Behinderungen lassen sich heute durch spezielle Therapien beheben oder zumindest mildern; für viele Behinderungen gibt es spezielle Schulen und geschützte Werkstätten. Für Schwerstbehinderte stehen auch eigene Heime zur Verfügung. Entscheidend ist aber immer die Bereitschaft der betroffenen Familien, sich für das behinderte Kind einzusetzen. Wichtig ist auch, dass in einer Gesellschaft das Bewusstsein vorhanden ist, dass behinderte Menschen genauso eine menschliche Würde besitzen wie die "normalen". Der Umgang mit behinderten Menschen ist immer ein Maßstab für die menschliche und soziale Reife einer Gesellschaft. Wenn es an dieser Reife fehlt, dann ist die Barbarei meistens nicht mehr fern.

5) ÜBERBEVÖLKERUNG ALS RECHTFERTIGUNG DER ABTREIBUNG?

Viele Zeitgenossen rechtfertigen die Abtreibung auch mit der Überbevölkerung. Die Abtreibung ist aber niemals ein Mittel zur Geburtenregelung! Die Geburtenregelung muss durch verantwortungsbewusste Familienplanung zustande kommen, darf aber niemals durch Abtreibung angestrebt werden. Sobald ein menschliches Wesen gezeugt wird, hat es ein eigenes Lebensrecht, das von niemandem angetastet werden darf! Weiters lässt sich feststellen, dass es in unseren europäischen Ländern kaum eine Überbevölkerung gibt. Wir haben in Europa eher einen Bevölkerungsschwund aufzuweisen. So lebt z. B. in Deutschland ein Drittel der Bevölkerung als Single, 25 Prozent der Ehepaare haben keine Kinder, 30 Prozent haben ein Kind, 35 Prozent haben zwei Kinder, 10 Prozent haben drei und mehr Kinder. Zum Erhalt eines Volkes braucht es aber einen statistischen Durchschnitt von 2, 7 Kindern pro Paar! Bei den Pensionen merken wir heute schon die Auswirkungen dieses Bevölkerungsschwundes...

6) SIND FÖTEN KEINE MENSCHEN?

Die Befürworter der Abtreibung behaupten auch, dass Föten noch keine Menschen seien und daher abgetrieben werden dürfen. Die moderne Wissenschaft lehrt uns aber das Gegenteil: Sie lehrt, dass bereits ab der Zeugung alle körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen eines Menschen festgelegt sind. Das ungeborene Wesen entwickelt sich nicht erst zum Menschen, sondern immer schon als Mensch! Vom Augenblick der Befruchtung an handelt es sich um ein Lebewesen, das genetisch von der Mutter verschieden ist und deshalb auch nie ein Teil des Bauches seiner Mutter ist. Manche behaupten auch, dass das Wesen im Mutterleib noch keine Intelligenz aufweise und daher abgetrieben werden dürfe. Die Intelligenz ist aber auch bei der Geburt noch nicht voll ausgebildet; die Intelligenz ist erst im fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr voll entwickelt. Die Intelligenz des Menschen ist als Anlage immer schon vorhanden, erreicht ihre volle Entwicklung aber erst lange nach der Geburt. Die Intelligenz kann daher nie ein Maßstab für die Erlaubtheit der Abtreibung sein.

7) DIE AUSWIRKUNGEN DER ABTREIBUNG

Die Abtreibung hat auch verschiedene negative Auswirkungen, die oft unterschätzt werden. Jede dritte Frau leidet nach der Abtreibung an Spätfolgen, weitere 11 - 15 Prozent leiden an sofortigen Komplikationen, bei 8 Prozent wurde eine dauernde Sterilität festgestellt. Es kommt zu einer Zunahme von Totgeburten, Frühgeburten und Kindern mit körperlichen und geistigen Defekten. Es kann aber auch zu schwerwiegenden psychischen Auswirkungen kommen: Die plötzliche Umstellung des Hormonhaushalts führt nicht selten zu Psychosen und Hysterie. Zum Abschluss sei noch darauf hingewiesen, dass es auch heute noch Fälle gibt, in denen die Abtreibung zum Tod der Mutter führt.

8) MASSNAHMEN GEGEN DIE ABTREIBUNG

Die Abtreibung hat heute solche Ausmaße angenommen, dass man von einem "Weltkrieg gegen das Leben" spricht. Was lässt sich gegen die Abtreibung unternehmen? Die erste Forderung besteht darin, dass wir unbedingt mehr Ordnung in das Sexualverhalten hineinbringen müssen. Solange die Sexualität ohne Bindung und Verantwortungsbewusstsein praktiziert wird, dürfen wir uns nicht wundern, wenn es ständig zu unerwünschten Schwangerschaften und Abtreibungen kommt. Deshalb ist die erste und beste Maßnahme gegen die Abtreibung eine größere Verantwortung und Selbstbeherrschung auf dem Gebiet der Sexualität. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Verhütungsmittel keine Maßnahme gegen die Abtreibung sind: Es wurde festgestellt, dass die Verwendung von Verhütungsmitteln sogar zu einer Zunahme der Abtreibungen führt. Der Grund dafür ist sehr einfach: Da die Frauen, die Verhütungsmittel verwenden, absolut nicht mit einer Schwangerschaft rechnen, sind sie bei einer trotzdem eintretenden Schwangerschaft völlig unvorbereitet und treiben nun erst recht ab. Eine weitere Maßnahme gegen die Abtreibung wäre auch eine bessere Vermittlung der Beratungsstellen: Es gäbe nämlich genügend Hilfseinrichtungen, aber die Frauen finden nicht den Weg zu ihnen. Entscheidend wäre auch eine Ethik der Ärzte, die sich ganz dem Schutz der Ungeborenen verpflichtet weiß. Von größter Wichtigkeit wäre schließlich, dass sich Mütter in Not zur Freigabe ihrer Kinder zur Adoption entschließen würden.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE ABTREIBUNG

1) Die Arten der Abtreibung
2) Die angeführten Gründe für die Abtreibung (Indikationen)
3) Indikationenlösung und Fristenlösung
4) Die Abtreibung ist in keinem Fall erlaubt
5) Überbevölkerung als Rechtfertigung der Abtreibung?
6) Sind Föten keine Menschen?
7) Die Auswirkungen der Abtreibung
8) Maßnahmen gegen die Abtreibung

IX. DIE EUTHANASIE

Das Wort "Euthanasie" bedeutet "guter Tod". Bei der Euthanasie geht es also um die Sterbehilfe. Unter der Sterbehilfe lassen sich aber sehr verschiedene Dinge verstehen, und deshalb ist es notwendig, die verschiedenen Arten der Sterbehilfe genauer zu betrachten.

1) DIE ARTEN DER EUTHANASIE

Bei der Euthanasie lassen sich grundsätzlich vier verschiedene Arten feststellen: a) die Euthanasie als Behandlung von Sterbenden mit schmerzstillenden Medikamenten; b) die Euthanasie als bewusste Tötung von schwerleidenden Patienten (aktive Euthanasie); c) die Euthanasie als Verzicht auf eine künstliche Lebensverlängerung (passive Euthanasie) und d) die Euthanasie als Tötung von Behinderten.

a) Die Euthanasie als Behandlung mit schmerzstillenden Medikamenten

Bei der ersten Form der Euthanasie geht es um die Behandlung von sterbenden Patienten mit schmerzstillenden Medikamenten. Es handelt sich dabei hauptsächlich um krebskranke Personen, die im Endstadium unter starken Schmerzen leiden. Diesen Menschen werden starke schmerzstillende Mittel verabreicht. Eine solche Sterbehilfe ist aus christlicher Sicht selbstverständlich gutzuheißen. Es soll alles unternommen werden, um solchen Menschen ein möglichst schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Es darf allerdings nicht versucht werden, den Patienten durch eine hohe Dosis von schmerzstillenden Mitteln zu töten, da es sich in diesem Fall um eine bewusste Tötung und damit um einen Mord handeln würde. Hingegen ist es vertretbar, dass es durch die Verabreichung der schmerzstillenden Mitteln zu einer gewissen Lebensverkürzung des Patienten kommen kann. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine bewusste Tötung des Patienten, sondern um eine Nebenwirkung des Medikaments, die sich fast nicht ausschließen lässt.

b) Die Euthanasie als bewusste Tötung von Patienten (aktive Euthanasie)

Bei der zweiten Form der Euthanasie handelt es sich um die bewusste Tötung von schwerkranken Patienten. Diese Form der Euthanasie geschieht durch die Einspritzung von tödlichen Mitteln. Die aktive Euthanasie ist heute schon in einzelnen Ländern möglich (z. B. Holland). Sie kann auf Wunsch des Patienten und / oder durch den Beschluss einer ärztlichen Kommission erfolgen. Sie geschieht aber auch auf Initiative von privaten Ärzten, an die sich schwerkranke Patienten wenden. Es gibt heute auch schon Vereinigungen, deren Mitglieder sich im Falle von schweren Leiden zur Euthanasie entschlossen haben.
Aus christlicher Sicht ist die aktive Euthanasie aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt. Es ist dem leidenden Menschen nicht gestattet, seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Das Leben ist ein Geschenk Gottes, zu dem auch die Bewährung im Leiden gehört. Oft ist gerade diese Zeit des Leidens, das selbstverständlich mit allen verfügbaren Mitteln gelindert werden soll, eine wichtige Zeit der Besinnung und der Reifung. Diese Zeit des Leidens ist oft auch eine letzte Chance der Umkehr und eine Zeit der Buße. Das Leiden hat also aus christlicher Sicht eine wichtige Funktion!
Es haben aber auch die Ärzte kein Recht, das Leben eines Menschen zu beenden. Die Tötung eines Menschen widerspricht völlig der ärztlichen Ethik, die zum Schutz des Lebens in allen seinen Phasen verpflichtet ist. Die aktive Euthanasie erschüttert aber auch das Vertrauen zu den Ärzten, die nach den Seelsorgern die wichtigsten Vertrauenspersonen des Menschen sind. Alte und gebrechliche Menschen müssen dann befürchten, dass die Einlieferung in bestimmte Abteilungen von Krankenhäusern für sie das nahe Ende bedeutet.
Auch die Angehörigen haben kein Recht, eine aktive Euthanasie für ihre schwerkranken und pflegebedürftigen Verwandten zu verlangen. Es kann sich dabei nur allzu leicht um die Entledigung von einem lästigen Pflegefall handeln. Es können sogar recht materielle Interessen, wie z. B. eine Erbschaft, im Spiel sein.
Schließlich hat auch der Staat kein Recht, die aktive Euthanasie gesetzlich zu erlauben. Der Staat hat kein Verfügungsrecht über das Leben seiner Bürger. Es könnten sich auch beim Staat sehr nüchterne Überlegungen, wie z. B. Einsparungen von Pflegegeldern und klinischen Einrichtungen, ergeben.
Es zeigt sich, dass die aktive Euthanasie grundlegende Werte in Frage stellt und zu einer Gefährdung des Lebens führt. Was im ersten Augenblick wie ein Akt der Humanität aussieht, erweist sich bei einer vertieften Betrachtung als ein subtiler Angriff auf das Leben. Durch die aktive Euthanasie werden Tür und Tor zu einer weitreichenden Ermächtigung des Tötens aufgestoßen. Es können dann auch Lebensmüde und Einsame, Gescheiterte und Frustrierte um aktive Euthanasie ansuchen. Es wird dann früher oder später auch möglich sein, Pflegefälle und Langzeitkranke, alleinstehende Heiminsassen und vielleicht auch Lebenslängliche in Gefängnissen aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen auf "humanitäre Weise" zu beseitigen. Es ist also notwendig, dass wir bei der aktiven Euthanasie sehr klar die unheimlichen Möglichkeiten erkennen, die sich durch die Freigabe dieser "Sterbehilfe" ergeben können.

c) Die Euthanasie als Verzicht auf künstliche Lebensverlängerung (passive Euthanasie)

Eine weitere Form der Euthanasie besteht im Verzicht auf eine künstliche Lebensverlängerung. Es geht dabei um Patienten, bei denen bereits der Sterbeprozess eingesetzt hat: Wenn also ganz offensichtlich ist, dass ein Mensch in unwiderruflicher Weise in die Sterbephase eingetreten ist, dann wird sein Leben nicht mehr mit allen Mitteln künstlich verlängert. Er wird dann nicht mehr an alle möglichen Maschinen angeschlossen, die sein Leben künstlich erhalten. Dieser Mensch bekommt zwar alles, was er zum Leben braucht (Ernährung, Medikamente, Beatmung), aber er wird nicht durch spezielle Apparaturen am Leben erhalten. Es kommt also zu keiner Förderung, aber auch zu keiner Verzögerung des Sterbeprozesses. Aus christlicher Sicht ist dieser Sterbehilfe sicher zuzustimmen. Es muss dabei allerdings gewährleistet sein, dass der Sterbeprozess tatsächlich unwiderruflich eingesetzt hat.
Ganz anders verhält es sich bei Koma-Zuständen nach einem Unfall, bei denen die übrigen körperlichen Funktionen noch stabil sind. In solchen Fällen ist eine künstliche Verlängerung des Lebens angebracht. Es kann selbst dann zum Erwachen aus dem Koma kommen, wenn keine Gehirnströme mehr feststellbar sind.

d) Die Euthanasie als Tötung von Behinderten

Eine letzte Form der Euthanasie ist schließlich die bewusste Tötung von Behinderten. Es geht dabei um die bewusste Tötung von Geisteskranken und Krüppeln. Eine solche Euthanasie kann durch entsprechende Injektionen, aber auch durch mangelnde Ernährung und mangelnde gesundheitliche Pflege erfolgen. Diese Form der Euthanasie hat es seit der Antike immer wieder gegeben: Sie reicht von der Aussetzung schwächlicher Säuglinge in Sparta bis zum Euthanasie-Programm des Dritten Reiches, dem Zehntausende von Behinderten und Krüppeln zum Opfer gefallen sind ("Vernichtung von lebensunwertem Leben"). Aus christlicher Sicht ist diese Form der Euthanasie kategorisch abzulehnen. Es ist dem Menschen nicht erlaubt, andere Menschen zu töten, nur weil sie bestimmte Behinderungen haben. Diese Menschen können meistens nichts dafür, dass sie behindert sind. (Aber auch wir gesunden Menschen können nichts dafür, dass wir "normal" sind. Es hätte sich z. B. auch bei uns ein falsches Gen nachteilig auswirken oder die Nabelschnur bei der Geburt um den Hals wickeln können...) Die Behinderten sind für uns "Normale" eine Mahnung und Herausforderung! Sie lassen uns begreifen, dass unser unbehindertes Leben keine Selbstverständlichkeit ist. Sie sind für uns aber auch eine Herausforderung unserer Menschlichkeit und eine Schule für unsere Nächstenliebe. Die Behinderten gehören zu jenen Geringsten, mit denen sich Christus persönlich identifiziert hat!

2) MASSNAHMEN GEGEN FEHLFORMEN DER EUTHANASIE

Es gilt schließlich noch zu überlegen, welche Maßnahmen wir gegen falsche Formen der Euthanasie ergreifen können.
Als erste Maßnahme braucht es eine umfassende positive Sterbehilfe. Es muss dafür gesorgt werden, dass Menschen in der Endphase ihres Lebens in medizinischer, menschlicher und seelsorglicher Hinsicht optimal betreut werden. Es muss also alles getan werden, dass diese Menschen die nötige medizinische Betreuung erhalten. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass diese Patienten menschlich und seelsorglich begleitet werden. Sie dürfen nicht nur medizinische Fälle sein, sondern müssen als Menschen mit ganz speziellen Nöten und Bedürfnissen betrachtet werden. Oft ist die menschliche und seelsorgliche Begleitung in dieser Endphase des Lebens noch wichtiger als die medizinische Betreuung.
Eine zweite Maßnahme ist eine entsprechende Ausbildung der Ärzte und des Pflegepersonals in Spitälern und Altersheimen. Viele Mediziner und Krankenpfleger stehen dem Sterben völlig hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten vor, dass Sterbende in eigene Zimmer abgeschoben werden, in denen sie dann ohne Betreuung "ausgeistern". Es braucht heute unbedingt eine entsprechende Schulung, um diese unmittelbaren Ansprechpartner der Sterbenden auf ihre schwere, aber auch bedeutungsvolle Aufgabe vorzubereiten.
Eine weitere Maßnahme ist auch die rechte Einstellung von seiten der Angehörigen. Die Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden ist fast immer ein sehr schwerer Dienst, der oft bis an die Grenzen der Belastbarkeit geht. Wenn sich die Angehörigen aber daran erinnern, dass dieser Dienst auch ein Akt der Dankbarkeit gegenüber ihren nächsten Angehörigen ist, dann haben sie die nötige Motivation und Kraft dazu. Wenn die schwerkranken Menschen den Wunsch äußern, daheim zu sterben, und dies vom Arzt als möglich erachtet wird, dann sollten die Angehörigen diesem Wunsch auch entsprechen.
Eine entscheidende Maßnahme ist schließlich die Vermittlung einer völlig neuen Einstellung gegenüber dem Leid und dem Tod. Die aktive Euthanasie wird überall dort überwunden und zurückgedrängt, wo es möglich ist, dem Leid einen tieferen Sinn zu geben. Hier kommt es auch wesentlich auf die Kirche an, die durch ihr tieferes Wissen um das jenseitige Schicksal des Menschen ganz andere Perspektiven eröffnet als jede rein diesseitige Philosophie.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE EUTHANASIE

1) Die Arten der Euthanasie
2) Maßnahmen gegen Fehlformen der Euthanasie

X. DIE MEDIZIN

In das fünfte Gebot fallen schließlich auch verschiedene medizinische Fragen, die vor allem die Genmedizin und die Organverpflanzung betreffen. Durch die rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der operativen Techniken kommt es zu immer mehr Grenzfragen, die eine klare ethische Stellungnahme erforderlich machen.

1) DIE GENMEDIZIN

Die medizinische Forschung hat in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet der Genetik zu erstaunlichen Erkenntnissen geführt. Die Medizin hat in der Genetik gewissermaßen den Schlüssel für das Leben entdeckt und dringt auf diese Weise immer mehr in die Geheimnisse des Lebens ein. Das bedeutet, dass die Medizin immer mehr die Informationsträger und die Steuermechanismen des Lebens in den Griff bekommt. Es stellt sich nun die entscheidende Frage, ob und wie die Medizin diese Kenntnisse verwenden darf.

a) Eine Genmedizin im Dienst des Menschen

Die christliche Morallehre vertritt den Standpunkt, dass es der Genmedizin erlaubt ist, ihre Kenntnisse in den Dienst des Menschen zu stellen. Sie darf diese Kenntnisse dazu verwenden, verschiedene Krankheiten zu heilen. Sie kann z. B. die Genstruktur eines Menschen so beeinflussen, dass bestimmte Erbkrankheiten nicht zum Tragen kommen. Sie kann die Strukturen der DNS untersuchen, um gewisse Krankheiten genauer festzustellen. Sie hat die Möglichkeit, bei kleinen Patienten im Mutterleib gewisse Gen-Korrekturen vornehmen, damit Behinderungen vermieden werden. Es lassen sich in Zukunft vielleicht auch Gene, die die Lebensdauer des Menschen bestimmen, beeinflussen. Alle diese Eingriffe, die im Dienst der menschlichen Gesundheit stehen, sind sicherlich zu rechtfertigen.

b) Keine Manipulation und Züchtung von Menschen

Die Genmedizin darf aber nicht zur Manipulation oder Züchtung des Menschen führen. Es wird heute schon daran gearbeitet, das Aussehen von Menschen zu beeinflussen. So soll es möglich sein, z. B. das Geschlecht eines Kindes, seine Augen- und Haarfarbe nach eigenem Gutdünken festzulegen. Bald wird man auch versuchen, die Begabungen eines Kindes zu bestimmen. Es gibt aber auch schon Pläne, Menschen mit ganz besonderen Eigenschaften zu produzieren: Es soll Menschen mit verlängerten Beinen geben, die für bestimmte Sportarten von Vorteil sind; es sollen Menschen mit einem niederen Intelligenzquotienten produziert werden, die für die Verrichtung von primitiven Arbeiten geeignet sind. Vielleicht gibt es auch einmal stupide Sklaven und Untermenschen, die als billige Arbeitskräfte zum Einsatz kommen; vielleicht gibt es auch einmal Soldaten, die keine Angst mehr haben und ferngesteuert werden... Solche und ähnliche Vorstellungen geistern bereits durch die Gehirne mancher Forscher. Alle diese Absichten führen aber zu einer Manipulation und Züchtung des Menschen. Sie führen dazu, dass der Mensch zum absoluten Herrn über andere Menschen wird. Eine solche Entwicklung ist aus christlicher Sicht radikal abzulehnen. Sie widerspricht völlig der Eigenständigkeit des Menschen, die nicht durch andere Menschen manipuliert und in Frage gestellt werden darf.

c) Keine Klonung des Menschen

Die Genmedizin steht heute auch an der Schwelle der Klonung des Menschen: Es ist heute prinzipiell möglich, einen Menschen gentechnisch zu reproduzieren. Das bedeutet, dass es möglich ist, einen Menschen beliebig oft zu "kopieren". Diese Kopien weisen dann dieselben Züge auf wie das Original. Auf diese Weise ist es z. B. möglich, ein Genie in gewissen Zeitabständen zu reproduzieren und sich seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten zu bedienen. Es ließen sich dann außergewöhnliche Wissenschaftler, Musiker oder Sportler in Neuauflage einsetzen. Es könnte aber auch sein, dass ein Diktator in Junior-Ausgabe wiederkehrt... Auch gegen diese Reproduktion des Menschen sprechen massive Gründe: Es würde sich wieder um einen Menschen "von des Menschen Gnaden" und nicht um ein eigenständiges Wesen handeln. Es würde sich aber auch um einen Verstoß gegen das Prinzip der Individualität handeln, von dem die ganze Natur geprägt ist: Es gibt in der Natur keine Pflanze, kein Tier und erst recht keinen Menschen ohne Individualität. Die Individualität verleiht jedem Lebewesen den Charakter der Einmaligkeit und der Besonderheit. Die fehlende Individualität würde schließlich auch zum Verlust der Identität führen: Der geklonte Mensch wüsste letztlich nicht mehr, wer er wirklich ist. Er wüsste nicht mehr, ob er er selbst ist oder die Kopie eines anderen, der aber gleichzeitig wie er selbst ist... Wenn wir nicht einen einheitlichen "Fließband-Menschen" wollen, müssen wir jede Form einer menschlichen Klonung radikal ablehnen.

d) Ein neuer Sündenfall?

Bei einer tieferen Betrachtung der Möglichkeiten der Genmedizin stellt sich die Frage, ob sich hier ein neuer Sündenfall anbahnt. Im Buch Genesis im Alten Testament heißt es, dass Gott nach dem Sündenfall im Paradies verhindern wollte, dass der Mensch auch vom "Baum des Lebens" aß. Er ließ deshalb den "Baum des Lebens" durch Engel bewachen (vgl. Gen 3, 22-24). Wenn wir diese biblische Stelle mit modernen Augen betrachten, so entdecken wir in ihr auch eine dringende Warnung, mit der Genmedizin äußerst gewissenhaft umzugehen!

2) DIE VERPFLANZUNG VON ORGANEN

Seit einigen Jahrzehnten ist es möglich, menschliche Organe zu verpflanzen. Die Verpflanzungen von Herz, Lunge, Leber, Niere usw. sind heute schon fast Routine-Operationen geworden. Durch diese Transplantationen kann vielen Menschen das Leben gerettet werden. Aus christlicher Sicht ist daher eine lebensrettende Transplantation gut zu heißen. Es stellt sich allerdings die schwierige und heikle Frage, ab wann einem Menschen ein Organ entnommen werden darf.

a) Ab wann darf ein Organ entnommen werden?

Bei einer Organverpflanzung kommt es nämlich zu einem gewissen Gegensatz zwischen zwei verschiedenen Standpunkten: Vom moralischen Standpunkt aus erhebt sich die Forderung, dass der Spender eines lebenswichtigen Organs vor der Entnahme des Organs gestorben ist; vom medizinischen Standpunkt aus erhebt sich hingegen die Forderung, dass das Organ, das verpflanzt werden soll, nicht tot sein soll. Es geht also konkret darum, dass man festlegen muss, ab wann ein Mensch gestorben ist, ohne dass es deswegen zum Aussetzen bzw. zum Tod der betreffenden Organe kommen muss.

b) Neue medizinische Maßstäbe für den Tod des Menschen

Diese Konfliktsituation hat dazu geführt, dass man von medizinischer Seite versucht hat, den Tod des Menschen neu zu definieren: Während man früher einen Menschen medizinisch dann als tot erklärt hat, wenn seine vegetativen Funktionen wie Atmung und Herzschlag aufgehört hatten, erklärt die heutige Medizin einen Menschen für tot, wenn der "Gehirntod" eingetreten ist. Das bedeutet aber, dass bei einem gehirntoten Menschen die vegetativen Funktionen durch künstliche Unterstützung noch weitergehen. Auf diese Weise bleiben also die Organe, die transplantiert werden sollen, am Leben.

c) Die medizinische Feststellung des Gehirntods

Zur Feststellung des Gehirntods werden verschiedene Methoden herangezogen: Die Überprüfung der Hirnstammreflexe (z. B. Pupillenreflexe), die Messung der Gehirnströme (Enzephalogramm), die Messung der Blutzufuhr (Angiographie) usw. Diese Messungen müssen bei Erwachsenen gewöhnlich über einen Zeitraum von 6 Stunden, bei Kindern über einen Zeitraum von 24 Stunden vorgenommen werden. Wenn nach diesem Zeitraum keine Reflexe und Vorgänge im Gehirn festgestellt werden können, gilt das Gehirn als irreversibel tot, d. h. die Gehirnfunktionen können auch durch eine Reanimation (Wiederbelebung) nicht mehr in Gang gesetzt werden. Entscheidend ist dabei vor allem der Tod des Stammhirns, welches die vegetativen Vorgänge des menschlichen Körpers steuert. Das bedeutet nämlich, dass der Körper nicht mehr aus eigenem Antrieb die Tätigkeit der Atmung und des Herzens aufrechterhalten kann. Die vegetativen Funktionen können dann nur noch mit Hilfe von Maschinen aufrechterhalten werden.

d) Ist der Hirntod wirklich der Tod des Menschen?

Die entscheidende Frage ist aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des Menschen ist. Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir dabei auch das geistige Prinzip des Menschen, nämlich seine Seele, berücksichtigen. Daher hat auch Papst Johannes Paul II. bei einer Ansprache an die Mitglieder der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften den Tod in diesem Sinn definiert: "Er erfolgt, wenn das geistige Prinzip, das die Einheit des Individuums sichert, seine Funktionen für den Organismus und in ihm nicht mehr erfüllen kann, und seine sich selbst überlassenen Elemente sich auflösen." (Johannes Paul II., Ansprache beim Kongress über die "Bestimmung des genauen Zeitpunktes des Todes", in: "L'Osservatore Romano", deutsche Ausgabe, 16. 2. 1990, S. 10) Diese Definition des Todes würde bedeuten, dass die fehlende Einheit des Individuums und die fehlende Koordinierung der verschiedenen bewussten und vegetativen Funktionen des Organismus darauf schließen lassen, dass das geistige Prinzip bzw. die Seele im Menschen nicht mehr wirksam ist. Es darf deshalb angenommen werden, dass die Seele den menschlichen Körper bereits verlassen hat und der Mensch daher tot ist. Die meisten Fachleute vertreten deshalb die Auffassung, dass der mit Sicherheit eingetretene Tod des gesamten Gehirns ein sicherer Maßstab für den schon erfolgten Tod des Menschen ist. Es gibt allerdings auch eine kleine Gruppe von Fachleuten, die mit dem Hirntod des Menschen nicht einverstanden sind. Sie begründen ihren Standpunkt damit, dass auch die vegetativen Funktionen zum menschlichen Leben gehören. Daher könne man erst nach dem endgültigen Herzstillstand vom Tod des Menschen sprechen.

e) Weitere Maßstäbe für eine Organtransplantation

Die Verpflanzung eines Organs erfordert neben dem eindeutigen Tod des Spenders noch zwei weitere Voraussetzungen: Die Transplantation verlangt die Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen. Es ist also moralisch nicht erlaubt, eine Organverpflanzung ohne die Einwilligung des Spenders oder seiner Angehörigen vorzunehmen. Im "Katechismus der Katholischen Kirche" steht ausdrücklich: "Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben." (KKK, § 2296) Weiters muss bei einer Organverpflanzung die berechtigte Aussicht bestehen, dass der Patient durch die Organspende eine wirkliche Besserung des Gesundheitszustandes erfährt. Eine Organverpflanzung wäre also moralisch nicht vertretbar, wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustandes nur sehr gering sind.

f) Die große Verantwortung der Ärzte

Diese wenigen Überlegungen zeigen bereits, wie schwierig es für einen Arzt ist, im Falle einer Organ-Verpflanzung die richtigen Entscheidungen zu treffen. Auf der einen Seite soll der Spender eindeutig tot sein, auf der anderen Seite soll das Organ noch möglichst lebendig sein. Einerseits hat der Patient ohne eine Organverpflanzung kaum eine Überlebenschance, andererseits muss eine Organverpflanzung auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Diese Umstände führen in vielen Fällen zu einer "Gratwanderung", die vom Arzt ein hohes Maß an Ethik und an Verantwortung erfordert.

ZUSAMMENFASSUNG: DIE MEDIZIN

1) Die Genmedizin
2) Die Verpflanzung von Organen

ALLGEMEINER ÜBERBLICK:

FÜNFTES GEBOT

       I.            Die Unantastbarkeit des Lebens

    II.            Mord und Tötung

 III.            Der Selbstmord

IV.            Die Gesundheit

   V.            Der Alkohol

VI.            Das Rauchen

VII.            Die Drogen

VIII.            Die Abtreibung

IX.            Die Euthanasie

   X.            Die Medizin